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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Online-Service Beratung

Kurzbeschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, die mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch), haben.

Leistungsberechtigt sind auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente und unter Umständen Kinder unter 15 Jahren, die bedürftig sind.

Beschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Die Antragsstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Bereich "Wirtschaftliche Hilfen" der Stadt Löhne. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

Optional können Sie (bei Wohnsitz in Löhne) diese Leistungen nun auch online über die Sozialplattform.de beantragen; siehe Rubrik "Onlinedienstleistung".

Auf der Sozialplattform.de stehen auch viele hilfreiche Informationen zum Thema "Hilfe zum Lebensunterhalt" für Sie bereit; siehe Rubrik "Weiterführende Informationen".

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.

50 Soziales

Für die Antragstellung bzw. ein erstes Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist.