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Bürgergeld - Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen (extern)

Beratung externer Service

Kurzbeschreibung

Am 1. Januar 2023 wurde das bisherige Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld ersetzt.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige und Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB II, das so genannte Bürgergeld, erhalten.

Bürgergeld wird nur auf Antrag erbracht.

Beschreibung

Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie

  • erwerbsfähig sind, d. h. dass Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
  • hilfebedürftig sind, d. h. dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder durch die Hilfe von Dritten bestreiten können,
  • das 15. Lebensjahr vollendet und Ihre individuelle Altersgrenze (in der Regel das gesetzliche Renteneintrittsalter) noch nicht erreicht haben und
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Für bestimmte Personengruppen (z. B. Studenten, Auszubildende, ausländische Staatsangehörige) bestehen Einschränkungen hinsichtlich eines möglichen Leistungsanspruchs.

Nähere Informationen zur Gewährung des Bürgergeldes erhalten Sie bei dem Standort des Jobcenters in Löhne oder auf der Internetseite des Jobcenters Herford.

Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, hängt von Ihren Lebensumständen ab und ist daher höchst individuell.

Um ein mehrfaches Nachfordern von Nachweisen zu vermeiden und die zügige Prüfung Ihres Leistungsanspruchs zu ermöglichen, ist ein Beratungsgespräch mit der Leistungssachbearbeitung am Standort Löhne anzuraten. Einen entsprechenden Termin können Sie telefonisch oder online vereinbaren.

Jobcenter Herford