Suche
Ehefähigkeitszeugnis
Kurzbeschreibung
Möchte eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten, bedarf er hierfür zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die Ehefähigkeit beider Personen nach deutschem Recht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden für beide Personen notwendig.
Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.
Beschreibung
Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.
Sie können die erweiterte Meldebescheinigung auch über den Online-Antrag anfordern, siehe Rubrik "Onlinedienstleistungen".
Eine persönliches Gespräch vor Ort mit individueller Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes wird empfohlen. Einen Termin können Sie online beantragen, siehe auch die Rubrik "weiterführende Links".
- § 39 Personenstandsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.
32 Standesamt
Gemäß der Tarifstelle 2.2.2 (Personenstandswesen) der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von
- 40,00 Euro für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- 66,00 Euro für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
- 40,00 Euro für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt
- 21,00 Euro für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften
- 9,00 Euro für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
- 30,00 Euro für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen
- 30,00 Euro für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
- 40,00 Euro für die Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt nach den §§ 34 bis 36 des Personenstandsgesetzes (PStG)
- 21,00 Euro für die Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls nach § 36 PStG
- 21,00 Euro für die Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung
- 6,00 Euro für die Auskunft aus dem oder Einsicht in ein Personenstandsregister
- 8,00 Euro für die Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 32.2 Standesamt
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-535 - Fax:
05732 100-9284 - E-Mail:
standesamt@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Petra Marschke
Standesbeamtin- Telefon:
- 05732 100-535
- E-Mail:
- p.marschke@loehne.de
-
Frau Anke Pischczan
Standesbeamtin- Telefon:
- 05732 100-536
- E-Mail:
- a.pischczan@loehne.de
-
Frau Henrieke Rau
Standesbeamtin und Sachgebietsleitung Bürgerbüro, Standesamt- Telefon:
- 05732 100-210
- E-Mail:
- h.rau@loehne.de