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Denkmalschutz und -pflege

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Kurzbeschreibung

Als untere Denkmalschutzbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Beschreibung

Denkmäler werden in Denkmallisten eingetragen. Diese Denkmallisten werden von den Gemeinden als untere Denkmalbehörden geführt.

Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers, der Eigentümerin oder des Landschaftsverbandes.

Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.

Der Landschaftsverband Westfalen Lippe fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten kleine kommunale und kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen. In Einzelfällen werden aber auch kleinere private Maßnahmen gefördert.

Die digitale Denkmalliste des Geoportals finden Sie hier: GEOViewer Kreis Herford (kreis-herford.de)

Sie stellt die Lage von Bau- und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern innerhalb der Stadt- und Gemeindegebiete im Kreis Herford dar. Es werden nur freigegebene Denkmäler als Punkte (Standorte) und Flächen (denkmalgeschützte Bereiche) dargestellt. Die Karte befindet sich im Aufbau und wird weiter vervollständigt.

  • Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

61 Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz

Seit 1980 gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Denkmalschutzgesetz und damit sind der Denkmalschutz und die Denkmalpflege zu wichtigen Aufgaben der Städte und Gemeinden in unserem Bundesland geworden. Jede Stadt oder Gemeinde ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für die Belange des Denkmalschutzes.
Dabei geht es nicht nur um einige bau- und kunsthistorisch besonders bedeutende Kirchen oder herrschaftliche Villen, sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer Geschichte und der Geschichte unserer Stadt.

Insgesamt sind zur Zeit ca. 80 Denkmäler in die Denkmalliste der Stadt Löhne eingetragen. Als staatliche "Untere Denkmalbehörde" im Sinne des Denkmalschutzgesetzes betreut die Stadt Löhne alle eingetragenen Denkmäler innerhalb des Stadtgebietes. Sie betreibt die Unterschutzstellung denkmalwerter Objekte und hat sich zum Ziel gesetzt, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern umfassend zu beraten und zu unterstützen.

Im Einzelnen ist die untere Denkmalbehörde Ansprechpartner bei:

  • formloser Beantragung von Unterschutzstellungen
  • fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern
  • schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen
  • schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen
  • schriftlichen Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke

Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an - wir beraten Sie gerne.

Gemäß Tarifstelle 1.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von 20,00 bis 100,00 Euro für die steuerrechtlichen Bescheinigungen bzw. Zweitausfertigungen nach dem Denkmalschutzgesetz.