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Wohngeldantrag und Wohngeldrechner
Kurzbeschreibung
Online-Antrag für Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss und unverbindliche Wohngeldberechnung
Beschreibung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als:
- Mietzuschuss für Mieter bzw. Mieterinnen einer Wohnung
- Mietzuschuss für Mieter bzw. Bewohnerinnen eines Zimmers
- Mietzuschuss für Bewohner bzw. Bewohnerinnen eines Heims
- Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen eines Eigenheims
- Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der berechtigten Personen gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen unter dem Punkt "Weitere Informationen" zusammengestellt.
Mit dem Online-Wohngeldrechner können Sie errechnen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, anschließend können Sie über diese Webseite auch einen Online-Wohngeldantrag stellen.
Falls Sie lieber einen handschriftlichen Antrag ausfüllen und einreichen möchten, stehen Ihnen in der Download-Rubrik entsprechende Druckversionen bereit.
Sie können Wohngeld auch mithilfe von Antragsvordrucken beantragen, die am PC ausgefüllt und dann an die Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde gesandt werden, in der die Wohnung liegt. Diese barrierefreien Antragsvordrucke finden Sie auf Wohngeld | MHKBD.NRW zum Download.
Wohngeldgesetz, Wohngeldverordnung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes, Sozialgesetzbuch, sonstige Vorschriften.
50 Soziales
Alle Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen einschließlich Wohnkosten beziehen, sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen:
- Arbeitslosengeld II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. künftig Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Die Entgegennahme und Bearbeitung der Wohngeld-Anträge ist für Sie kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 50.21 Wohngeld / Wohnungsbauförderung
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Fax:
05732 100-9291 - E-Mail:
soziales@loehne.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Ostrau
Sachbearbeitung Wohngeld, Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsbauförderung- Telefon:
- 05732 100-292
- E-Mail:
- g.ostrau@loehne.de
-
Frau Würz
Sachbearbeitung Wohngeld- Telefon:
- 05732 100-296
- E-Mail:
- s.wuerz@loehne.de