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Baumschutz / Baumpflegemaßnahmen
Kurzbeschreibung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für geschützte Bäume
Beschreibung
Innerhalb einer bebauten Umwelt stellen Bäume ein belebendes und auflockerndes Element dar. Sie erfüllen zudem vielfältige ökologische Funktionen.
- prägen das Stadtbild
- tragen zum Lärmschutz bei
- verbessern die Luft, indem sie Staub filtern
- sind ein Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten
- binden klimaschädliches CO2 und produzieren Sauerstoff
In der Stadt Löhne sind Bäume ab einer bestimmten Größe innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine spezielle Baumschutzsatzung generell geschützt.
Ziel der Baumschutzsatzung
Ziel der Satzung ist die Sicherung des Naturhaushaltes im Bereich der Stadt Löhne durch die Erhaltung des Baumbestandes. Der gegenwärtig bereits stark reduzierte Baumbestand soll sowohl quantitativ als auch qualitativ erhalten bleiben.
Welche Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung?
Wie bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung?
Gemäß § 6 (1) der Baumschutzsatzung kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn
- aufgrund eines rechtskräftigen Urteils eine Pflicht zur Entfernung oder Veränderung der Gehölze besteht,
- von dem Baum Gefahren für Personen und Sachen ausgehen, die nicht auf andere Weise und mit zumutbaren Aufwand zu beheben sind,
- der Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses daran mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist.
Eine Befreiung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine nach den baurechtlichen Vorschriften Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann; siehe § 6 (1b) der Satzung.
Eine Ausnahme oder Befreiung von der Baumschutzsatzung können Sie mit dem Formular-Assistenten auf dieser Seite beantragen.
Die Fällgenehmigung ist mit der Auflage zu einer Ersatzpflanzung verbunden. Pro gefälltem Baum muss mindestens ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 16/18 cm gepflanzt werden. Die möglichen Laubbäume finden Sie in der Liste der heimischen Baumarten (siehe Bereich Downloads auf dieser Seite).
Bäume und Artenschutz
Die Bäume sind gleichwohl auf das Vorhandensein von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten zu überprüfen. Sind diese bei einer möglichen Entfernung des Baumes gefährdet, so ist der § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Artenschutzregelung) zu beachten.
- Baumschutzsatzung der Stadt Löhne
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
61 Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz
Die Entgegennahme und Bearbeitung des Ausnahmeantrages ist kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 61.2 Umwelt und Klimaschutz
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Fax:
05732 100-9373
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Carola Wind
Sachbearbeitung Umweltverträglichkeitsprüfungen, Natur und Landschaft, Baumschutz, Wald- Telefon:
- 05732 100-399
- E-Mail:
- c.wind@loehne.de
-
Herr Joshua Rosengarten
Sachbearbeitung Umweltverträglichkeitsprüfungen, Natur und Landschaft, Baumschutz, Wald/Bürgerwald- Telefon:
- 05732 100-398
- E-Mail:
- j.rosengarten@loehne.de