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Förderung von Baumpflanzungen

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Kurzbeschreibung

Sie möchten auf Ihrem privaten Wohngrundstück im Stadtgebiet Löhne Bäume pflanzen? Hierfür gibt es ein Förderprogramm.

Die Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für diese Förderung finden Sie auf dieser Seite.

Im Jahr 2023 konnten nur noch einzelne Bäume auf den vorhandenen Bürgerwaldflächen gepflanzt werden. Die Stadt Löhne sucht dringend eine geeignete Fläche für Baumpflanzungen, damit das Projekt „Bürgerwald“ weitergeführt werden kann.

Beschreibung

Die Stadt Löhne unterstützt Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bei der Pflanzung von heimischen Laubbaumarten oder Obstbaum-Hochstämmen auf privaten Wohngrundstücken im Stadtgebiet Löhne.

Die Erstellung einer Richtlinie zur Förderung von Baumpflanzungen wurde in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Löhne am 24.11.2022 beschlossen.

Das kommunale Förderprogramm soll den Bestand an heimischen Laub- und Obstbäumen im Stadtgebiet vergrößern mit dem Ziel, den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzutreten und die Artenvielfalt in der Stadt Löhne zu erhöhen. Bäume haben viele positive Eigenschaften: Sie verbessern das Kleinklima und die Luftqualität in der Stadt, indem sie Wasserdampf und Sauerstoff abgeben, CO2 reduzieren und mit ihren Blättern Staub aus der Luft filtern. Sie sind ortsbildprägend und bieten Lebensräume und auch Nahrung für viele Vogelarten, Kleinsäuger und Insekten.

61 Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz

Der Antrag für einen Laub- bzw. Obstbaum mit Zubehör (Pfahl, Wühlmausdraht, Verbiss-Schutzmanschette und Anbindung) kann nur in der Zeit vom 15.05.2023 bis 22.05.2023 gestellt werden. Nur Anträge, die in diesem Zeitraum gestellt und bei der Stadt Löhne eingehen (online, per Mail, auf dem Postwege), können berücksichtigt werden.

Förderfähig sind ausschließlich heimische, hochstämmige Laubbäume oder Obstbäume inklusive Pflanzpfahl, Anbindung, Wühlmausschutz und gegebenenfalls Verbissschutz zur Neuanpflanzung auf privaten Wohngrundstücken im gesamten Stadtgebiet Löhne. Der gesamte Kaufpreis des Baumes inklusive des oben genannten Zubehörs wird von der Stadt Löhne übernommen.

Nicht gefördert werden: 

  • Vorhaben zur Neupflanzung von Laub- und Obstbäumen, die durch vertragliche oder gesetzliche Regelungen verpflichtend auszuführen sind. Darunter fallen Ersatzpflanzungen im Rahmen der Baumschutzsatzung der Stadt Löhne (§ 7) und Pflanzfestsetzungen gemäß § 9 Abs. 25 a BauGB sowie Kompensationsverpflichtungen gemäß § 15 BNatSchG.
  • Vorhaben, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, z.B. die Vorgaben zu Pflanzabständen zu Nachbargrundstücken gemäß NachbG NRW.
  • der Transport des Baumes zum eigenen Grundstück.
  • die Kosten für die Durchführung der Pflanzung des Baumes. Diese muss von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bzw. Antragstellenden eigenverantwortlich übernommen werden.

Die gesamte Förderrichtlinie sowie den Antragsvordruck finden Sie im Bereich "Downloads". 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen