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Kindertagespflege; Hinweise für Kindertagespflegepersonen in Löhne
Kurzbeschreibung
Die Kindertagespflege ist ein familiennahes und flexibles Betreuungsangebot für Kinder, das der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt ist. Es richtet sich vorrangig an Kinder unter drei Jahren, kann aber in Ausnahmefällen ergänzend auch von älteren Kindern in Anspruch genommen werden, wenn andere Betreuungsangebote (wie z.B. Kita oder OGS) nicht ausreichend sind.
Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf – von mindestens 15 Stunden bis maximal 45 Stunden in der Woche. Kindertagespflege umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.
Voraussetzung für die Vermittlung und Förderung durch das Jugendamt ist das Vorliegen einer gültigen Pflegeerlaubnis und entsprechenden Qualifizierung der Kindertagespflegeperson, sowie geeignete und kindgerechte Räumlichkeiten. Die Fachberatung Kindertagespflege berät Eltern und Kindertagespflegepersonen und unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegestelle. Wenn die Eltern eine geeignete Kindertagespflegestelle gefunden haben, stellen sie im Jugendamt einen „Förderantrag Kindertagespflege“.
Die Kosten der Kindertagespflege sind abhängig vom Einkommen der Eltern und dem gewünschten Betreuungsumfang und - bei gleichem Umfang im u3-Bereich - identisch mit den Kosten in einer Kindertageseinrichtung.
Beschreibung
Hinweise für Kindertagespflegepersonen in Löhne
Wer ist für mich zuständig?
Bei der Kindertagespflegetätigkeit gilt das sogenannte „Dienstortprinzip“, d.h. wenn Sie in Löhne tätig sind, ist auch die Stadt Löhne (hier: Amt für Kinder, Jugend und Familie) für Sie zuständig. Wenden Sie sich dazu bitte an die Fachberatung Kindertagespflege.
Wann muss ich einen Antrag auf Verlängerung der Pflegeerlaubnis stellen?
Sie sollten spätestens drei Monate vor Ablauf Ihrer Pflegeerlaubnis einen Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen. Bitte nutzen Sie den entsprechenden Vordruck.
Müssen Kindertagespflegepersonen Stundenzettel führen?
Grundsätzlich müssen keine Stundenzettel geführt werden. Eine Ausnahme bilden Vertretungssituationen. Darüber hinaus müssen Kindertagespflegepersonen die Anwesenheit der Tageskinder dokumentieren und diese Dokumente fünf Jahre lang aufbewahren. Die Fachberatung Kindertagespflege kann diese Dokumente jederzeit anfordern.
Wo finde ich Informationen zu den Rahmenbedingungen der Tätigkeit (z.B. Pauschalen, Urlaubs- und Krankheitstage)?
Diese Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Löhne.
Hier finden Sie einige hilfreiche Unterlagen für Ihre Tätigkeit (URLs in der Rubrik "Downloads"):
- Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Löhne in der aktuell gültigen Fassung
- Vordruck Erteilung/Verlängerung der Pflegeerlaubnis
- Handzettel „Praktika in der Kindertagespflege“
- Stundenzettel im Rahmen einer Kindertagespflege-Vertretung
- Vordruck Urlaubsplanung/Fehltage
- Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises Kindertagespflege
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf können Sie sich als Eltern jederzeit an die Fachberatungen Kindertagespflege (Kontakt siehe rechts) oder per E-Mail an kindertagespflege@loehne.de wenden.
Bei Fragen zu aktuellen Bescheiden oder Auszahlungen, wenden Sie sich bitte an Heike Schroeder, Telefon: 05732/100-522, (Email: h.schroeder@loehne.de).
Bei Fragen zu Erstattungen von Versicherungsbeiträgen, wenden Sie sich bitte an Anke Viermann , Telefon: 05732/100-523, (Email: a.viermann@loehne.de).
- § 22, 23, 24, 43, 72a und 87a Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- die ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere
- §§ 14-19, 21-24 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- die kommunalen Bestimmungen in Form der „Richtlinien zur Kindertagespflege in der Stadt Löhne“
51 Kindertagesbetreuungen
- Kindertagespflege
- Kindertagespflege; Hinweise für Eltern für die Betreuung in der Kindertagespflege
- Kindertagespflege; Hinweise für Interessierte: Möchten Sie Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) werden?
- Kindertagespflege; Pflegeerlaubnis beantragen (extern)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, OGS
- Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Kindertagesbetreuung / Kindertageseinrichtungen
- Kinderbetreuung in Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS)
Onlinedienstleistung
Downloads
- Antrag auf Förderung der Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII)
- Antrag Betreuungszeit 45 Wochenstunden
- Arbeitgeberbescheinigung - KiTa-Formular
- Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Löhne
- Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Löhne - Monatspauschalen ab 01.01.2025
- Elternbeitragssatzung (Beiträge ab 01.08.2024)
- Elternbeitragstabellen (ab 01.08.2024)
- Merkblatt Elternbeiträge Kindertagespflege (ab 01.08.2024)
- Kindertagesbetreuung - Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO
- Einkommensnachweise Elternbeiträge - Informationsblatt nach Art. 13 und 14 DS-GVO
- Handreichung Kindertagespflege in NRW
- Praktikum/Hospitation in der Kindertagespflege
- Übersichtsliste der Kindertagespflegestellen in Löhne
- Pflegeerlaubnis - Antragsvordruck
- Dokumentationshilfe Anwesenheitsliste Kindertagespflege
- Kindertagespflege-Vertretung - Vordruck Stundennachweis
- Vordruck Urlaubsplanung + Fehltage/Krankheitstage 2025
Zuständige Einrichtungen
- 51.5 Fachberatung Kindertagespflege
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Fax:
05732 100-9510 - E-Mail:
kindertagespflege@loehne.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Gaby Schewe-Ekamp
Fachberatung Kindertagespflege + Verwaltung Spielplätze- Telefon:
- 05732 100-527
- E-Mail:
- g.schewe-ekamp@loehne.de