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Kindertagespflege; Hinweise für Kindertagespflegepersonen in Löhne

Beratung

Beschreibung

Wer ist für mich zuständig?

Bei der Kindertagespflegetätigkeit gilt das sogenannte „Dienstortprinzip“, d.h. wenn Sie in Löhne tätig sind, ist auch die Stadt Löhne (hier: Amt für Kinder, Jugend und Familie) für Sie zuständig. Wenden Sie sich dazu bitte an die Fachberatung Kindertagespflege (siehe Kontaktdaten). Dort erhalten Sie auch Informationen über die Verteilung der örtlichen Zuständigkeit auf die einzelnen Fachberaterinnen.

Wann muss ich einen Antrag auf Verlängerung der Pflegeerlaubnis stellen?

Sie sollten spätestens drei Monate vor Ablauf Ihrer Pflegeerlaubnis einen Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen. Bitte nutzen Sie den entsprechenden Vordruck.

Müssen Kindertagespflegepersonen Stundenzettel führen?

Grundsätzlich müssen keine Stundenzettel geführt werden. Eine Ausnahme bilden Vertretungssituationen. Darüber hinaus müssen Kindertagespflegepersonen die Anwesenheit der Tageskinder dokumentieren und diese Dokumente fünf Jahre lang aufbewahren. Die Fachberatung Kindertagespflege kann diese Dokumente jederzeit anfordern.

Wo finde ich Informationen zu den Rahmenbedingungen der Tätigkeit (z.B. Pauschalen, Urlaubs- und Krankheitstage)?

Diese Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Löhne in aktueller Fassung und dem Leitfaden kindgerechte Räumlichkeiten.

Hier finden Sie einige hilfreiche Unterlagen für Ihre Tätigkeit (URLs in der Rubrik "Downloads"):

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf können Sie sich jederzeit an die Fachberatungen Kindertagespflege, sowie die weiteren für Sie zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Stadt Löhne wenden. Die Ansprechpersonen finden Sie unter „zuständige Kontaktpersonen“.

 

51 Kindertagesbetreuungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen