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Kindertagespflege; Hinweise für Interessierte: Möchten Sie Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) werden?
Kurzbeschreibung
Die Kindertagespflege ist ein familiennahes und flexibles Betreuungsangebot für Kinder, das der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt ist. Es richtet sich vorrangig an Kinder unter drei Jahren, kann aber in Ausnahmefällen ergänzend auch von älteren Kindern in Anspruch genommen werden, wenn andere Betreuungsangebote (wie z.B. Kita oder OGS) nicht ausreichend sind.
Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf – von mindestens 15 Stunden bis maximal 45 Stunden in der Woche. Kindertagespflege umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.
Voraussetzung für die Vermittlung und Förderung durch das Jugendamt ist das Vorliegen einer gültigen Pflegeerlaubnis und entsprechenden Qualifizierung der Kindertagespflegeperson, sowie geeignete und kindgerechte Räumlichkeiten. Die Fachberatung Kindertagespflege berät Eltern und Kindertagespflegepersonen und unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegestelle. Wenn die Eltern eine geeignete Kindertagespflegestelle gefunden haben, stellen sie im Jugendamt einen „Förderantrag Kindertagespflege“.
Die Kosten der Kindertagespflege sind abhängig vom Einkommen der Eltern und dem gewünschten Betreuungsumfang und - bei gleichem Umfang im u3-Bereich - identisch mit den Kosten in einer Kindertageseinrichtung.
Beschreibung
Hinweise für Interessierte: Möchten Sie Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) werden?
Was ist Kindertagespflege?
Kinder haben ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, familiennahe Betreuungsform, bei der eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im Alter von in der Regel ein bis drei Jahren betreut. Beim Zusammenschluss zu einer Großtagespflegestelle ist die Betreuung von bis zu 9 Kindern durch mindestens zwei Kindertagespflegepersonen möglich.
Die Betreuung kann im eigenen Haushalt, in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Kinder stattfinden. Auf jeden Fall müssen die Räume durch die Fachberatung Kindertagespflege auf Kindessicherheit und Unfallprävention vor Aufnahme der Tätigkeit überprüft werden.
Kindertagespflege ist keine „Kita“: die Betreuung, Aufsicht und die pflegerischen Tätigkeiten erfolgen höchstpersönlich, d.h. nur durch die im Förderantrag angegebene Kindertagespflegeperson.
Kindertagespflege ist kein „Babysitting“: die Betreuung findet im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten statt.
Wie kann ich Kindertagespflegeperson werden?
Die Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson setzt eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, ausgestellt durch das jeweilige Jugendamt (in der Stadt Löhne: Amt für Kinder, Jugend und Familie) voraus. Dazu müssen u.a. die persönliche und fachliche Eignung, die Teilnahme an Qualifizierungskursen (nach dem „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB)) und kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden.
Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson wird von verschiedenen Bildungsträgern angeboten. Sie umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten sowie Praktikumszeiten. Bei erfolgreichem Abschluss der kompletten Qualifizierung nach QHB (Teil 1 und Teil 2) können die Kosten zu einem großen Anteil über Landesmittel erstattet werden, sofern Landesmittel zur Verfügung stehen.
Erzieher*innen sowie andere pädagogische Fachkräfte müssen normalerweise nur eine verkürzte Qualifizierung (ca. 80h) durchlaufen. Diese Kosten werden normalerweise nicht durch Landesmittel erstattet. Ab dem 1.01.2025 bezahlt die Stadt Löhne einen Zuschuss für eine erfolgreich absolvierte Qualifizierung im Umfang von 80h von bis zu 500€.
Bevor Sie an der Qualifizierung teilnehmen, sollten Sie ein Erstgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege vereinbaren. In diesem Gespräch berät Sie die Fachberatung Kindertagespflege zur Tätigkeit, zu den Räumlichkeiten, zum Ablauf sowie zu den Kosten. Bevor Sie in der Stadt Löhne tätig werden, müssen Sie außerdem ein Eignungsgespräch durchlaufen. Hier geht es vor allem um pädagogische Fragestellungen und Ihre persönliche pädagogische Haltung. Außerdem müssen Sie einige Unterlagen vorlegen, die Sie den Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Löhne entnehmen können. Sofern Sie dann die Erlaubnis zur Kindertagespflege bekommen haben, können Sie in die Tätigkeit einsteigen.
Welche Räume sind geeignet?
Vor Anmietung der Räume bzw. spätestens vor Beginn der Tätigkeit in den eigenen Räumlichkeiten, sollten die Räume durch die Fachberatung Kindertagespflege besichtigt werden. Empfehlenswert ist ein (gemeinsamer) Termin mit Bauamt, Fachberatung Kindertagespflege und Kreisveterinäramt, bevor Sie z.B. einen Mietvertrag unterzeichnen. Weitere Informationen können Sie bei der Fachberatung Kindertagespflege anfragen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf können Sie sich als Eltern jederzeit an die Fachberatungen Kindertagespflege (Kontakt siehe rechts) oder per E-Mail an kindertagespflege@loehne.de wenden.
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
51 Kindertagesbetreuungen
- Kindertagespflege
- Kindertagespflege; Hinweise für Eltern für die Betreuung in der Kindertagespflege
- Kindertagespflege; Hinweise für Kindertagespflegepersonen in Löhne
- Kindertagespflege; Pflegeerlaubnis beantragen (extern)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, OGS
- Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Kindertagesbetreuung / Kindertageseinrichtungen
- Kinderbetreuung in Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS)
Onlinedienstleistung
Downloads
- Antrag auf Förderung der Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII)
- Antrag Betreuungszeit 45 Wochenstunden
- Arbeitgeberbescheinigung - KiTa-Formular
- Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Löhne
- Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Löhne - Monatspauschalen ab 01.01.2025
- Elternbeitragssatzung (Beiträge ab 01.08.2024)
- Elternbeitragstabellen (ab 01.08.2024)
- Merkblatt Elternbeiträge Kindertagespflege (ab 01.08.2024)
- Kindertagesbetreuung - Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO
- Einkommensnachweise Elternbeiträge - Informationsblatt nach Art. 13 und 14 DS-GVO
- Handreichung Kindertagespflege in NRW
- Praktikum/Hospitation in der Kindertagespflege
- Übersichtsliste der Kindertagespflegestellen in Löhne
- Pflegeerlaubnis - Antragsvordruck
- Dokumentationshilfe Anwesenheitsliste Kindertagespflege
- Kindertagespflege-Vertretung - Vordruck Stundennachweis
- Vordruck Urlaubsplanung + Fehltage/Krankheitstage 2025
Zuständige Einrichtungen
- 51.5 Fachberatung Kindertagespflege
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Fax:
05732 100-9510 - E-Mail:
kindertagespflege@loehne.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Gaby Schewe-Ekamp
Fachberatung Kindertagespflege + Verwaltung Spielplätze- Telefon:
- 05732 100-527
- E-Mail:
- g.schewe-ekamp@loehne.de