BIS: Suche und Detail

Fahrschule; Erteilung einer Fahrlehr-Anwärterbefugnis beantragen (extern)

Kurzbeschreibung

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis.

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler*innen), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Der/Die Bewerber*in erhält zunächst eine Anwärterbefugnis. Nach Ausbildung und Ablegung einer Prüfung wird die Fahrlehrerlaubnis in Form einer dauerhaften Fahrlehrererlaubnis erteilt. Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem/der Inhaber*in einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Fahrlehrer:in; Erteilung einer Anwärterbefugnis beantragen - Serviceportal Kreis Herford

Kreis Herford

Zuständige Einrichtungen