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Förderung von Steckersolaranlagen ("Balkonkraftwerke")

Online-Service Beratung

Kurzbeschreibung

Die Stadt Löhne fördert ab dem 11. September 2024 den Erwerb von Steckersolaranlagen - sogenannten „Balkonkraftwerken“ -, um den Ausbau und die Erzeugung von erneuerbaren Energien im Bereich der privaten Haushalte zu unterstützen, den Anteil des regenerativen Stroms im Stromnetz zu erhöhen und letztlich die Emission der Treibhausgase zu verringern.

Details zu diesem Förderprogramm können Sie dem Dokument "Richtlinien des kommunalen Solar-Förderprogramms der Stadt Löhne zur Förderung von Steckersolaranlagen" im Bereich "Downloads" entnehmen.

Beschreibung

Förderantrag stellen:

Förderanträge können ab dem 11. September 2024 über die folgenden zwei Möglichkeiten eingereicht werden:

  1.  Laden Sie sich im Bereich "Downloads" das PDF-Antragsformular herunter und füllen Sie die Felder möglichst am Computer oder Tablet aus (zwecks Leserlichkeit). Anschließend signieren Sie das Dokument digital oder drucken es aus und unterschreiben per Hand. Der ausgefüllte und unterschriebene Förderantrag muss abschließend möglichst im PDF-Format unter klimaschutz@loehne.de eingereicht werden (bei einem ausgedruckten Antrag, muss dieser nach dem Unterschreiben wieder eingescannt werden!). Sollte das Ausfüllen am Computer nicht möglich sein, drucken Sie den Antrag direkt und füllen die Felder handschriftlich aus.

  2. Alternativ können Sie den Förderantrag über das Serviceportal der Stadt Löhne online ausfüllen und digital einreichen. Hierzu klicken Sie in dem Bereich "Onlinedienstleistungen" auf die Schaltfläche "Förderantrag Steckersolaranlagen in Stadt Löhne". Dabei können Sie den Förderantrag digital ausfüllen und abschicken (ohne Ausdrucken und Unterschreiben).

Achtung! Bitte fügen Sie sowohl bei Antragsvariante 1 als auch bei Variante 2 zusätzlich ein Foto des geplanten Installationsortes bei (Balkon, Garage, Dach, Fassade etc.)

Beachten Sie außerdem, dass eine Förderung nur dann möglich ist, wenn Sie die Steckersolaranlage erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides (Bewilligung) erwerben. Sollte der Kaufbeleg oder die Rechnung ein Datum vor Bewilligungsdatum enthalten, kann die Förderung nicht ausgezahlt werden! Lesen Sie sich vor Antragstellung die Richtlinien des Solarförderprogramms 2024 durch!


Auszahlung der Fördermittel:

Zur Auszahlung der Fördermittel sind folgende Nachweise spätestens 3 Monate nach Installation Ihrer Steckersolaranlage unter Angabe des Aktenzeichens unter klimaschutz@loehne.de einzureichen:

  • Kaufbeleg oder Rechnung der Steckersolaranlage
  • Foto der installierten Anlage
  • Nachweis der Anlagenanmeldung im Marktstammdatenregister (in der Regel ein tabellarisches Dokument mit Anschrift, Anlagenummer und installierter Leistung, welches vom Markstammdatenregister erstellt wird)
  • Steuer-ID und Geburtsdatum der Antragstellerin/ des Antragstellers
  • eine Anmeldung der Steckersolaranlagen bei dem Netzbetreiber ist seit April 2024 nicht mehr nötig und muss daher nicht eingereicht werden!

Das Aktenzeichen hat die Form "61-2024... - SF..." und ist auf Ihrem Zuwendungsbescheid (Bewilligung) zu finden.

Durch die Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden im Rahmen von Auszahlungen von Fördermitteln, benötigt die Stadt Löhne die Steuer-ID und das Geburtsdatum der Begünstigten.

Anmeldung im Marktstammdatenregister:

Für die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks im Markstammdatenregister können Sie folgenden Link nutzen:

Anmeldung Marktstammdatenregister

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