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Förderung von Steckersolaranlagen ("Balkonkraftwerke")

Online-Service Beratung

Kurzbeschreibung

ACHTUNG!!  AB DEM 13. APRIL 2026 KÖNNEN WIEDER FÖRDERANTRÄGE GESTELLT WERDEN!!

Die Stadt Löhne fördert den Erwerb von Steckersolaranlagen - sogenannten Balkonkraftwerken - pauschal mit 150 €, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen, den Anteil des regenerativen Stroms im Stromnetz zu erhöhen und letztlich die Emission der Treibhausgase zu verringern. 

Steckersolaranlagen sind verhältnismäßig einfach im Erwerb und komfortabel in der Installation. Vor allem Mieterinnen und Mieter ohne eigene Dachflächen können von den Steckersolaranlagen ebenfalls profitieren.

Beschreibung

Förderanträge können über die folgenden zwei Möglichkeiten eingereicht werden:

Achtung! Bitte fügen Sie sowohl bei Antragsvariante 1 als auch bei Variante 2 zusätzlich ein Foto des geplanten Installationsortes bei (z.B. Balkon, Garage, Dach, Fassade oder Sonstiges). Ansonsten kann der Förderantrag nicht bewilligt werden!

  1.  Laden Sie sich das Antragsformular herunter und füllen Sie die Felder möglichst am Computer oder Tablet aus (zwecks Leserlichkeit). Anschließend signieren Sie das Dokument digital oder drucken es aus und unterschreiben per Hand. Der ausgefüllte und unterschriebene Förderantrag muss abschließend möglichst im PDF-Format unter klimaschutz@loehne.de eingereicht werden (ausgedruckte Anträge müssen nach dem Unterschreiben wieder eingescannt werden!). Sollte das Ausfüllen am Computer nicht möglich sein, drucken Sie den Antrag direkt und füllen die Felder handschriftlich aus.

  2. Alternativ können Sie den Förderantrag über das Serviceportal der Stadt Löhne stellen. Hierzu finden Sie unter dem Dienst "Förderung von Steckersolaranlagen" den Förderantrag als Onlinedienstleistung. Dabei können Sie den Förderantrag digital ausfüllen und abschicken (ohne Ausdrucken und Unterschreiben).

Beachten Sie außerdem, dass eine Förderung nur dann möglich ist, wenn Sie die Steckersolaranlage erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides (Bewilligung) erwerben. Sollte der Kaufbeleg oder die Rechnung ein Datum vor Bewilligungsdatum enthalten, kann die Förderung nicht ausgezahlt werden! Lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinien zur Solarförderung bei der Stadt Löhne!

 

Auszahlung der Fördermittel:

Zur Auszahlung der Fördermittel sind folgende Nachweise spätestens 3 Monate nach Installation Ihrer Steckersolaranlage unter Angabe des Aktenzeichens unter klimaschutz@loehne.de einzureichen:

  • Kaufbeleg oder Rechnung der Steckersolaranlage
  • Foto der installierten Anlage
  • Nachweis der Anlagenanmeldung im Marktstammdatenregister (in der Regel ein tabellarisches Dokument mit Anschrift, Anlagenummer und installierter Leistung, welches vom Markstammdatenregister erstellt wird)
  • Steuer-ID und Geburtsdatum der Antragstellerin/ des Antragstellers
  • eine Anmeldung der Steckersolaranlagen bei dem Netzbetreiber ist seit April 2024 nicht mehr nötig und muss daher nicht eingereicht werden!

Das Aktenzeichen hat die Form "61-2024... - SF..." und ist auf Ihrem Zuwendungsbescheid (Bewilligung) zu finden.

Im Rahmen der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden nach Auszahlungen von Fördermitteln, benötigt die Stadt Löhne die Steuer-ID und das Geburtsdatum der Begünstigten.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewilligung 1 Jahr ab Bewilligungsdatum gültig ist. Sind nach der genannten Frist keine Nachweise eingegangen, verliert die Bewilligung ihre Gültigkeit und Ihr Projekt kann nicht mehr gefördert werden!

Anmeldung im Marktstammdatenregister:

Für die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks im Markstammdatenregister können Sie folgenden Link nutzen: Anmeldung Marktstammdatenregister

Solardach-Kataster:

Der Kreis Herford bietet Ihnen mit dem Solardachkataster eine Möglichkeit sich mit wenigen Mausklicks zu informieren, ob das eigene Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage geeignet ist. Mit der Farbgebung in der Legende kann eingesehen werden, wie hoch die Sonneneinstrahlung auf einem Grundstück ist.

61 Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz

Produktnorm für Steckersolaranlagen

Im Dezember 2025 erschien die Vornorm DIN VDE V 0126-95 für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). Diese soll die Sicherheit bezüglich des Stromschlagrisikos, der mechanischen Sicherheit und der Überlastung des Hausnetzes gewährleisten. 

Grundsätzlich bleibt die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters auf 800 Watt und die maximale PV-Modulleistung auf 2000 Wp begrenzt (wie bisher). Die Produktnorm regelt nun jedoch die Anschlusstechnik des Wechselrichters am Hausnetz in Anhängigkeit der Modulleistung:

  • Bis zu einer Modulleistung von 960 Wp kann ein Haushaltstecker (Schuko-Stecker) verwendet werden, sofern die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch (modifizierter Stecker mit Schutzumhüllungen oder mit internen Trennschalter) oder elektromechanisch (galvanische Trennung im Wechselrichter) realisiert wird.
  • Ab einer Modulleistung größer 960 Wp muss ein Energiesteckvorrichtungsstecker (z. B. Wieland-Stecker) genutzt werden. Eine entsprechende Steckdose muss durch eine Elektrofachkraft installiert werden.

Bei dem Kauf und der Installation der Steckersolaranlage ist auf die Konformität des Geräts zur Produktnorm zu achten!