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Tiertransport; Zulassung als Sammelstelle beantragen (extern)
Kurzbeschreibung
Wenn Sie die Zulassung als Viehhandelsunternehmen benötigen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Viehsammelstelle betreiben möchten, also Tiere aus verschiedenen Betrieben für den Handel zusammenführen möchten, so benötigen Sie vor Beginn der Tätigkeit eine Zulassung durch die zuständige Behörde.
Folgende Tierarten sind betroffen:
1. Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide,
2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,
3. Schafe und Ziegen,
4. Schweine,
5. Hasen und Kaninchen,
6. Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln,
7. Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild),
8. Kameliden.
Sammelstellen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel benötigen über die Anmeldung hinaus noch eine Zulassung. Die Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 14 Abs. 2 der Viehverkehrsverordnung.
Kreis Herford
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Veterinärwesen (Abteilung)
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- Amtshausstraße 6
- 32051 Herford
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