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Tiertransport; Anzeige gewerbsmäßiger Viehhandelsunternehmen, Viehtransportunternehmen, Sammelstellen (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

Wenn Sie die Zulassung als Viehhandelsunternehmen benötigen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Tiertransport; Anzeige gem. § 11 ViehVerkV gewerbsmäßiger Viehhandelsunternehmen/Viehtransportunternehmen/Sammelstellen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle, ist der Ort der Sammelstelle mit anzugeben.

Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Kreis Herford

Zuständige Einrichtungen