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Kraftfahrzeug; Außerbetriebsetzung beantragen (extern)
Kurzbeschreibung
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Kraftfahrzeug; Außerbetriebsetzung beantragen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwagen und Cabrios.
Hinweis: Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.
Kreis Herford
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Straßenverkehr (Amt)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Kreis Herford - Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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