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Pflege; Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste beantragen (extern)
Kurzbeschreibung
Der Kreis Herford fördert die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen im Kreis Herford, die durch das Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) bedingt sind.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Kreis Herford
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Pflege und Betreuung (Abteilung)
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- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
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