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Infektionsschutz; Teilnahme zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragen (extern)
Kurzbeschreibung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt eine Erstbelehrung für Personen vor, die beispielsweise in der Gastronomie, in Bäckereien, Metzgereien und sonstigen Einrichtungen, mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Oder den gewerbsmäßigen Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Kreis Herford
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Allgemeiner Ärztlicher Dienst (Abteilung)
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- Amtshausstraße 2
- 32051 Herford
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