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Infektionsschutz; Teilnahme zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragen (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

Das Infektionsschutzgesetz schreibt eine Erstbelehrung für Personen vor, die beispielsweise in der Gastronomie, in Bäckereien, Metzgereien und sonstigen Einrichtungen, mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Oder den gewerbsmäßigen Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Infektionsschutz; Teilnahme zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

Kreis Herford