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Masernschutz; Personen ohne Nachweis zum Masernschutz melden (extern)
Kurzbeschreibung
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können zu schweren Komplikationen führen. Eine Masernimpfung schützt gegen die hochansteckende Viruserkrankung. Um den Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen zu fördern, ist am 01.03.2020 das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Kreis Herford
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Gesundheitsschutz und zentrale Dienste (Abteilung)
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- Amtshausstraße 2
- 32051 Herford
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