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Masernschutz; Masernschutznachweise übermitteln (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können zu schweren Komplikationen führen. Eine Masernimpfung schützt gegen die hochansteckende Viruserkrankung. Um den Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen zu fördern, ist am 01.03.2020 das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Masernschutz; Masernschutznachweise übermitteln - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

Kreis Herford

Zuständige Einrichtungen