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Gewerbe; Neubestellung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anzeigen (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien oder gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten bzw. durchführen möchten, wenn Sie sich also als Bauträger oder Baubetreuer beziehungsweise Bauträgerin oder Baubetreuerin betätigen wollen.

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Gewerbe; Neubestellung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anzeigen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

Kreis Herford