Suche
Gewerbe; Erlaubnis als Immobilienmakler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in, Wohnimmobilienverwalter*in und Baubetreuer*in nach § 34c GewO beantragen (extern)
Kurzbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien oder gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern verwalten.
Außerdem benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie Bauvorhaben vorbereiten bzw. durchführen möchten, wenn Sie sich also als Bauträger oder Baubetreuer beziehungsweise Bauträgerin oder Baubetreuerin betätigen wollen.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Kreis Herford
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)
-
- Wittekindstraße 7
- 32051 Herford
-