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Sprengstoffe; Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 27 SprengG beantragen (extern)
Kurzbeschreibung
Für bestimmte Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich benötigen Sie spezielle Erlaubnisse. Das umfasst den Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Kreis Herford
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)
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- Wittekindstraße 7
- 32051 Herford
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