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Prostituiertenschutz; Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe beantragen (extern)
Kurzbeschreibung
Sie möchten ein Prostitutionsgewerbe ausüben, eine Prostitutionsstätte betreiben, eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen, ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen oder eine Prostitutionsvermittlung betreiben? Dies sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Erlaubnisfrei sind lediglich Vorführungen – auch sexueller Natur –, die ausschließlich darstellerischen Charakter haben.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Kreis Herford
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)
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- Wittekindstraße 7
- 32051 Herford
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