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Prostituiertenschutz; Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe beantragen (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein Prostitutionsgewerbe ausüben, eine Prostitutionsstätte betreiben, eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen, ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen oder eine Prostitutionsvermittlung betreiben? Dies sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Erlaubnisfrei sind lediglich Vorführungen – auch sexueller Natur –, die ausschließlich darstellerischen Charakter haben.

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Prostituiertenschutz; Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe beantragen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

Kreis Herford