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Arzneimittel; Erlaubnis für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel beantragen (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind notwendig, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten. 

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Arzneimittel; Erlaubnis für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel beantragen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

Kreis Herford