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Arzneimittel; Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln anzeigen (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind notwendig, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten. 

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Arzneimittel; Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln anzeigen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)'

Kreis Herford