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Notfallrettung und Krankentransport: Sicher befördert werden

Kurzbeschreibung

Die beiden kreisangehörigen Rettungswachen Spenge und Vlotho und die Rettungswachen in Bünde, Herford und Löhne kümmern sich um Ihre Gesundheit und Ihr Leben, wenn Sie in Not sind. Sie sind 24 Stunden im Einsatz und retten dadurch viele Leben.

Bitte zögern Sie nicht, bei medizinischen Notfällen umgehend die bundeseinheitliche Notrufnummer 112 zu wählen und den Rettungsdienst anzufordern. Denn im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig!

Die Feuer- und Rettungswache Löhne erreichen Sie über die Telefonnummer 05732 9423-640, in Notfällen erreichen Sie über die Telefonnummer 112 die Leitstelle und über die Telefonnummer 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Beschreibung

Wenn Sie die Notrufnummer 112 wählen, sollten Sie bitte beim Notruf beachten:
Wir fragen, Sie antworten!

Die Disponentinnen und Disponenten der Leitstelle beginnen jedes Notruf-Gespräch mit der Frage:

  • Wo ist der Notfallort?

Nachdem Sie diese Frage beantwortet haben, warten Sie bitte auf weitere Rückfragen der Leitstelle. Erst dann, wenn alle für den Einsatz wichtigen Informationen vorliegen, wird das Gespräch durch die Disponentinnen und Disponenten beendet.

Früher wurden die sogenannten 5-W-Fragen (Wo, Was, Wie viele, Welche, Warten) in Erste-Hilfe-Unterrichten gelehrt, die durch die Anrufer beantwortet werden sollten. Nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik kommt die Leitstelle jedoch schneller an die erforderlichen Informationen, wenn die Fragen gezielt durch die Disponentinnen und Disponenten gestellt werden. Für Sie als Anrufer ist es durch die neue Abfragetechnik in Stress-Situationen einfacher, auf die Fragestellung der Leitstelle zu reagieren.

Wir möchten Sie aber auch darum bitten, sich bei „normalen“ Krankheiten außerhalb der Sprechstundenzeiten der Hausärzte an den kassenärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 zu wenden. Der Rettungsdienst (Telefon 112) ist immer für Sie da, wenn es um wirklich kritische und schwerwiegende Notfälle geht. Bei allen anderen medizinischen Angelegenheiten ist der kassenärztliche Notdienst (Telefon 116 117) jedoch der bessere Ansprechpartner.

Wann rufen Sie die 116 117 an?

Haben Sie eine Erkankung, mit der Sie normalerweise eine Arztpraxis aufsuchen würden, die Behandlung aus medizinischen Gründen aber nicht bis zum nächsten Tag warten kann?

Dann ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei akuten Problem mit den Zähnen kontaktieren Sie bitte den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst in Ihrer Region.

Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht bei welchen Beschwerden und Krankheiten Sie welche Nummer wählen sollten:


In folgenden Fällen wählen Sie bitte die Telefonnummer 116 117:

  • Husten, Schnupfen, Heiserkeit
  • Windpocken
  • Ohrenentzündung, Mittelohrentzündung
  • Magen-Darm-Virus, Brechdurchfall
  • Fremdkörper im Auge
  • Harnwegsinfekt, Blasenentzündung
  • Bänderriss, Bänderüberdehnung
  • Überzucker (Hyperglyhämie)
  • Hexenschuss
  • Schwindel, Migräne
  • Hautirritationen
  • Zeckenbiss

In folgenden Fällen wählen Sie bitte sofort die Notrufnummer 112:

  • Herzinfakt
  • Bewusstlose Person
  • Stark blutende Wunden
  • Akutreaktion des Immunsystems auf bestimmte allergene Auslöser (Anaphylaktischer Schock)
  • Fremdkörper, Speichel oder ähnliches in den Atemwegen (Aspiration)
  • Vergiftung (Intoxikation)
  • Schlaganfall (Apoplex)
  • Unfall mit abgetrenntem Körperteil
  • Sturz aus großer Höhe
  • Lungenödem
  • Verbrennung, Verbrühung, Verätzungen
  • Erstmaliger Pseudokruppanfall (bellender Husten, insbesondere bei Säuglingen und Kindern)

Neben den medizinischen Notfällen bietet der Kreis Herford auch einen qualifizierten Krankentransport an. Dieser ist notwendig, wenn die Patienten auf eine sanitätsdienstliche Betreuung während des Transports angewiesen sind.

  • Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW)
  • Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst der Stadt Löhne

32 Sicherheit und Ordnung

Alle Einsatzfahrten des Rettungsdienstes im Kreis Herford werden mit den Krankenkassen und/oder Privatzahlern abgerechnet. Die Notfallrettung und der Krankentransport finanzieren sich durch die Gebühren selbstständig, es benötigt also keine Bezuschussung von weiteren Steuergeldern.

Der Kreis Herford sowie die kreisangehörigen Kommunen als öffentliche Träger dürfen zudem keinen Gewinn durch ihre Rettungsdienste erzielen, sondern nur kostendeckend arbeiten.

Gemäß §§ 3 + 4 der „Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst der Stadt Löhne" werden für die Inanspruchnahme des Krankentransportes und der Notfallrettung Gebühren je Einsatz und nach gefahrenen Kilometern berechnet.

Soweit die Voraussetzungen (ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung / Kostenüber-nahmezusicherung) für eine direkte Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse, einem Sozialversicherungsträger, einem Krankenhausträger oder einem ähnlichen Kostenträger vorliegen, können die Leistungen des Krankentransports und der Notfallrettung unmittelbar mit dem genannten Kostenträger abgerechnet werden. Die Gebührenpflicht des Gebührenschuldners bzw. der Gebührenschuldnerin bleibt davon unberührt.

Falls Sie Fragen oder Anmerkungen zu Ihrer Rechnung haben, sprechen Sie uns an (siehe Rubrik "Kontaktpersonen"). Wir helfen Ihnen gerne weiter!