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Unterbringung psychisch erkrankter Personen

Online-Terminvergabe Beratung

Beschreibung

Die Ordnungsbehörde führt die sofortige Unterbringung psychisch erkrankter oder suchtkranker Personen durch, wenn krankheitsbedingt akute Gefahrenlagen entstehen. Zwingende Voraussetzung ist die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses, das die Krankheit und die Gefahrenlage klar darstellt.

Im Krisenfall wenden Sie sich tagsüber bitte zunächst an den Krisendienst beim Gesundheitsamt des Kreises Herford Sozialpsychiatrischer Dienst: Krisen und Belastungen überwinden / Kreis Herford (kreis-herford.de), Tel. 05221 13-1608.

Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte

  • an die Polizei (Tel. 05221 8880 oder im Notfall 110) oder
  • an die Leitstelle der Feuerwehr (Tel. 05223 99110 oder im Notfall 112).

Die Angelegenheit wird unmittelbar nach dem Unterbringungsvorgang dem Amtsgericht vorgelegt, damit von dort über die weitere Unterbringung entschieden werden kann.

  • Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)

32 Sicherheit und Ordnung

Die Einweisung psychisch kranker Personen sowie die Beratung/Unterstützung des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind für Sie kostenfrei.

Allerdings werden bei der aufnehmenden Einrichtung Unterbringungskosten entstehen.