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Unterbringung psychisch erkrankter Personen
Beschreibung
Die Ordnungsbehörde führt die sofortige Unterbringung psychisch erkrankter oder suchtkranker Personen durch, wenn krankheitsbedingt akute Gefahrenlagen entstehen. Zwingende Voraussetzung ist die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses, das die Krankheit und die Gefahrenlage klar darstellt.
Im Krisenfall wenden Sie sich tagsüber bitte zunächst an den Krisendienst beim Gesundheitsamt des Kreises Herford Sozialpsychiatrischer Dienst: Krisen und Belastungen überwinden / Kreis Herford (kreis-herford.de), Tel. 05221 13-1608.
Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte
- an die Polizei (Tel. 05221 8880 oder im Notfall 110) oder
- an die Leitstelle der Feuerwehr (Tel. 05223 99110 oder im Notfall 112).
Die Angelegenheit wird unmittelbar nach dem Unterbringungsvorgang dem Amtsgericht vorgelegt, damit von dort über die weitere Unterbringung entschieden werden kann.
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
32 Sicherheit und Ordnung
Die Einweisung psychisch kranker Personen sowie die Beratung/Unterstützung des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind für Sie kostenfrei.
Allerdings werden bei der aufnehmenden Einrichtung Unterbringungskosten entstehen.
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Zuständige Einrichtungen
- 32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen
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- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
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- Fax:
05732 100-9602 - E-Mail:
ordnungsamt@loehne.de
- Fax:
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- Kreis Herford - Sozialpsychiatrischer Dienst, Krisendienst (Abteilung)
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- Borriesstraße 1
- 32051 Herford
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- Telefon:
05221 13-1608 - E-Mail:
sozialpsychiatrischer-dienst@kreis-herford.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Claudia Schröder
Sachgebietsleitung Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen; stellvertr. Amtsleitung Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice, Feuerwehr, Rettungsdienst- Telefon:
- 05732 100-339
- E-Mail:
- c.schroeder@loehne.de
-
Herr Jens Bollhöfer
Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten- Telefon:
- 05732 100-278
- E-Mail:
- j.bollhoefer@loehne.de