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Schützenumzug: Ausnahmegenehmigung beantragen

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Kurzbeschreibung

Ihr Schützenverein möchte einen Umzug auf öffentlichen Straßen durchführen? Beantragen Sie in diesem Fall bitte eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Stellen Sie Ihren schriftlichen Antrag frühzeitig. Sie brauchen dafür nicht persönlich vorbeizukommen.

Beschreibung

Hinweise

  1. Versicherungspflicht:
    Schließen Sie bitte für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab.

  2. Sanitätsdienst:
    Beauftragen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- oder Rettungsdienst. Informieren Sie sich vorab bei der Feuerwehr, in welchem Umfang Ihre Veranstaltung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst betreut werden muss.

  3. Ordner und Ordnerinnen:
    Sie als Veranstalterin oder Veranstalter müssen auf eigene Kosten für einen Ordnungsdienst sorgen.

  • § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 29
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford
  • Schriftlicher Antrag mit
    • Angaben zum Umzugstag und zur Abmarschzeit
    • Angaben zur Zugwegstrecke
    • Angaben zum Zielbereich
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Veranstaltererklärung

66 Straßenbau und Verkehr

  • ein Umzug: 33,00 Euro
  • jeder weitere Umzug: 17,00 Euro
  • ein Umzug mit Verkehrsanordnungen: 66,00 Euro

Die Gebühren richten sich nach Punkt 263 Nr. 1.1 - 1.3 der Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford i. V. m. Geb.-Nr. 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).