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Radrennen und andere Rad-Veranstaltungen: Ausnahmegenehmigung beantragen

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Kurzbeschreibung

Sie möchten eine radsportliche Veranstaltung auf öffentlichen Straßen durchführen? Dafür benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes.

Beschreibung

Was ist zu beachten?

Damit die Veranstaltung sicher durchgeführt werden kann, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig und beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Regeln Sie im Vorfeld den Streckenverlauf und legen Sie den Start und das Ziel fest.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer radsportlichen Veranstaltung genießen kein Vorrecht im Straßenverkehr, sie müssen die Straßenverkehrsvorschriften beachten.

Fristen

Stellen Sie den Antrag bitte möglichst acht bis zwölf Wochen vor der Veranstaltung.

  • § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 29
  • Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 
  • Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford
  • Schriftlicher Antrag mit
    • Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
    • Angaben zum Startort
    • Angaben zur Streckenführung (mit Kartenmaterial)
    • Angaben zum Start- und Zielort
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Veranstaltererklärung

66 Straßenbau und Verkehr

Je nach Aufwand und Art der Veranstaltung: ab 55,00 Euro

Die Gebühren richten sich nach Punkt 263 Nr. 2.1.1 - 2.1.3 der Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford i. V. m. Geb.-Nr. 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).