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Motorsportveranstaltung: Ausnahmegenehmigung beantragen

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Kurzbeschreibung

Sie möchten eine motorsportliche Veranstaltung auf öffentlichen Straßen durchführen? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes.

Beschreibung

Hinweise

  1. Renn-Verbot:
    Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind verboten. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung müssen sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) halten.

  2. Verpflichtung zur Rücksichtnahme:
    Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis anderer Menschen müssen Sie besondere Rücksicht nehmen. Veranstaltungen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind nicht erlaubt, wenn sie die Nachtruhe der Bürgerinnen und Bürger stören.

  3. Versicherungspflicht:
    Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen.

  • § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 29
  • Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford
  • Schriftlicher Antrag mit
    • Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
    • Angaben zum Startort, zur Streckenführung und zum Zielort
    • Angaben zur Aufgabenstellung (Fragen und Antworten)
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Veranstaltererklärung

66 Straßenbau und Verkehr

Je nach Aufwand und Art der Veranstaltung: ab 195,00 Euro

Die Gebühren richten sich nach Punkt 263 Nr. 2.2.1 - 2.2.3 der Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford i. V. m. Geb.-Nr. 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).