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Förderung von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Löhne fördert seit dem 1. März 2023 die Errichtung von ober- und unterirdischen Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen), um den Verbrauch von kostbaren Trinkwasser zur Gartenbewässerung zu reduzieren und ein zusätzliches Rückhaltevolumen für Regenwasser bei starken Regenfällen zu schaffen. Das Fassungsvermögen der Zisterne muss mindestens 2 m3 betragen, wobei der Zusammenschluss von mehreren kleinen Zisternen zulässig ist.
Der Förderbetrag beträgt einmalig je Kubikmeter 200,00 €, maximal 80% der nachgewiesenen Kosten für Lieferung und Einbau.
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 1.000,00 € je Hausgrundstück und Zisterne.
Beispiel:
a) bei einem Speichervolumen von 2 – 2,99 m³ = 400,00 €
b) bei einem Speichervolumen von 3 – 3,99 m³ = 600,00 €
c) bei einem Speichervolumen von 4 – 4,99 m³ = 800,00 €
d) bei einem Speichervolumen ab 5 m³ = 1.000,00 €.
Beschreibung
Förderantrag stellen:
Förderanträge können ab dem 11. September 2024 über die folgenden zwei Möglichkeiten eingereicht werden:
- Laden Sie sich im Bereich "Downloads" das PDF-Antragsformular herunter und füllen Sie die Felder möglichst am Computer oder Tablet aus (zwecks Leserlichkeit). Anschließend signieren Sie das Dokument digital oder drucken es aus und unterschreiben per Hand. Der ausgefüllte und unterschriebene Förderantrag muss abschließend möglichst im PDF-Format unter j.kleimeier@loehne.de eingereicht werden (bei einem ausgedruckten Antrag muss dieser nach dem Unterschreiben wieder eingescannt werden!). Sollte das Ausfüllen am Computer nicht möglich sein, drucken Sie den Antrag direkt und füllen die Felder handschriftlich aus.
- Alternativ können Sie den Förderantrag über das Serviceportal der Stadt Löhne online ausfüllen und digital einreichen. Hierzu klicken Sie in dem Bereich "Onlinedienstleistungen" auf die Schaltfläche "Förderantrag Regenwassernutzungsanlagen in Stadt Löhne". Dabei können Sie den Förderantrag digital ausfüllen und abschicken (ohne Ausdrucken und Unterschreiben).
Bei der Antragstellung sind bestimmte Dokumente bzw. Nachweise erforderlich. Bitte lesen Sie sich die Richtlinien des Zisternen-Förderprogramms sorgfältig durch. Beachten Sie außerdem, dass der Baubeginn erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Bewilligung) erfolgen darf.
61 Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 61.1 Stadtentwicklung und Mobilität
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Fax:
05732 100-9373
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Jennifer Kleimeier
Sachbearbeitung Städtebauförderung, ISEK-Fördermöglichkeiten, Zisternenförderprogramm- Telefon:
- 05732 100-269
- E-Mail:
- j.kleimeier@loehne.de