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Haushaltsbescheinigung
Kurzbeschreibung
Bescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
Beschreibung
In bestimmten Fällen verlangt die Familienkasse der Agentur für Arbeit die Vorlage einer Haushaltsbescheinigung, um über einen Anspruch auf Kindergeld entscheiden zu können.
Sie ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und der im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder).
- Bundesmeldegesetz (BMG)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftlicher Nachweis, dass die Haushaltsbescheinigung durch die Familienkasse angefordert wurde
32 Bürgerbüro
Bei einem persönlichen Gespräch vor Ort können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen.
Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde.
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist in Löhne gemeldet.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Familienkasse.
Die Person, die die Haushaltsbescheinigung beantragt, muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
Soweit der entsprechende Vordruck der Familienkasse vorgelegt wird, ist die Bescheinigung für Sie kostenfrei. Ohne den Vordruck stellt das Bürgerbüro eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse aus, die ebenfalls kostenlos ist.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 32.2 Bürgerbüro
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-123 - Fax:
05732 100-9284 - E-Mail:
buergerservice@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05732 100-123
- E-Mail:
- buergerservice@loehne.de