Suche
Wittekindpass
Kurzbeschreibung
Wer über ein geringes Einkommen oder Einkünfte aus bestimmten Sozialleistungen verfügt, kann im Bürgerbüro der Stadt Löhne den Wittekindpass beantragen.
Beschreibung
Berechtigter Personenkreis:
- Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. „Sozialhilfe“)
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld und Sozialgeld)
- Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungen)
- Leistungsberechtigte der Kriegsopferfürsorge und nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen und minderjährigen Kindern nach Einzelfallberechnung
Nachweise: Unterlagen über Einkommen sowie Ausgaben der letzten 3 Monate
Folgende Vergünstigungen werden durch den Wittekindpass in der Stadt Löhne gewährt:
Gebührenermäßigungen für Musikschule, Jugendkunstschule, städt. Kulturveranstaltungen, VHS-Kurse, Stadtbücherei sowie Frei- und Hallenbad.
- Ihr amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Ihr Personalausweis, Führerschein oder Schülerausweis)
- Ihr aktueller Leistungsbescheid (z.B. ALG-II-Bescheid, SGB-II-Bescheid, SGB-XII-Bescheid, AsylbLG-Bescheid)
- für die Einzelfallberechnung sind Unterlagen über Einkommen sowie Ausgaben der letzten 3 Monate bei der Wohngeldstelle vorzulegen
32 Bürgerbüro
Die Ausstellung des Wittekindpasses ist für Sie kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 32.2 Bürgerbüro
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-123 - Fax:
05732 100-9284 - E-Mail:
buergerservice@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05732 100-123
- E-Mail:
- buergerservice@loehne.de