Wittekindpass
Kurzbeschreibung
Wer über ein geringes Einkommen oder Einkünfte aus bestimmten Sozialleistungen verfügt, kann im Bürgerbüro der Stadt Löhne den Wittekindpass beantragen.
Beschreibung
Berechtigter Personenkreis:
- Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. „Sozialhilfe“)
 - Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld und Sozialgeld)
 - Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungen)
 - Leistungsberechtigte der Kriegsopferfürsorge und nach dem Bundesversorgungsgesetz
 - Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen und minderjährigen Kindern nach Einzelfallberechnung
 
Nachweise: Unterlagen über Einkommen sowie Ausgaben der letzten 3 Monate
Folgende Vergünstigungen werden durch den Wittekindpass in der Stadt Löhne gewährt:
Gebührenermäßigungen für Musikschule, Jugendkunstschule, städt. Kulturveranstaltungen, VHS-Kurse, Stadtbücherei sowie Frei- und Hallenbad.
- Ihr amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Ihr Personalausweis, Führerschein oder Schülerausweis)
 - Ihr aktueller Leistungsbescheid (z.B. ALG-II-Bescheid, SGB-II-Bescheid, SGB-XII-Bescheid, AsylbLG-Bescheid)
 - für die Einzelfallberechnung sind Unterlagen über Einkommen sowie Ausgaben der letzten 3 Monate bei der Wohngeldstelle vorzulegen
 
32 Bürgerbüro
Die Ausstellung des Wittekindpasses ist für Sie kostenfrei.
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Zuständige Einrichtungen
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- Oeynhausener Straße 41
 - 32584 Löhne
 
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- Telefon:
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05732 100-9284 - E-Mail:
buergerservice@loehne.de 
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Zuständige Kontaktpersonen
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