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Wittekindpass

Online-Terminvergabe

Kurzbeschreibung

Wer über ein geringes Einkommen oder Einkünfte aus bestimmten Sozialleistungen verfügt, kann im Bürgerbüro der Stadt Löhne den Wittekindpass beantragen.

Beschreibung

Berechtigter Personenkreis:

  • Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. „Sozialhilfe“)
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld und Sozialgeld)
  • Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungen)
  • Leistungsberechtigte der Kriegsopferfürsorge und nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen und minderjährigen Kindern nach Einzelfallberechnung

Nachweise: Unterlagen über Einkommen sowie Ausgaben der letzten 3 Monate

Folgende Vergünstigungen werden durch den Wittekindpass in der Stadt Löhne gewährt:

Gebührenermäßigungen für Musikschule, Jugendkunstschule, städt. Kulturveranstaltungen, VHS-Kurse, Stadtbücherei sowie Frei- und Hallenbad.

 

  • Ihr amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Ihr Personalausweis, Führerschein oder Schülerausweis)
  • Ihr aktueller Leistungsbescheid (z.B. ALG-II-Bescheid, SGB-II-Bescheid, SGB-XII-Bescheid, AsylbLG-Bescheid)
  • für die Einzelfallberechnung sind Unterlagen über Einkommen sowie Ausgaben der letzten 3 Monate bei der Wohngeldstelle vorzulegen

32 Bürgerbüro

Die Ausstellung des Wittekindpasses ist für Sie kostenfrei.