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Förderung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen
Kurzbeschreibung
Achtung! Für das Solarförderprogramm 2023 können bis auf Weiteres keine neuen Förderanträge gestellt werden.
Falls Sie zwischen Februar und Mai 2023 einen Förderantrag gestellt und einen Zuwendungsbescheid (Bewilligung) erhalten haben, finden Sie unten Informationen, wie Sie Ihre Nachweise nach Fertigstellung Ihrer Maßnahme einreichen können:
Sofern Sie im Rahmen des Solarförderprogramms 2023 einen Förderantrag für eine festinstallierte Photovoltaikanlage, Steckersolaranlage (Balkonkraftwerk) oder für eine Solarthermieanlage gestellt und anschließend von der Stadt Löhne einen Zuwendungsbescheid (Bewilligung) erhalten haben, müssen Sie zur Auszahlung der Förderung die auf dem Zuwendungsbescheid oder in den Richtlinien aufgeführten Nachweisdokumente einreichen. Zur Übersicht sind die erforderlichen Dokumente im Folgenden nochmals aufgeführt:
Beschreibung
Für festinstallierte Photovoltaikanlagen:
- Rechnung des Installateurs (bei verschiedenen alle Rechnungen)
- Rechnungen von eigenbeschafften Bestandteilen (sofern Teile der PV-Anlage selbstständig gekauft wurden)
- Nachweis der Anlagenanmeldung bei dem Netzbetreiber
- Nachweis der Anlagenanmeldung im Markstammdatenregister (Bundesnetzagentur)
- Foto der installierten Photovoltaikanlage
- ggf. fehlende Dokumente bei der Antragstellung (diese wurden in dem Zuwendungsbescheid aufgelistet)
Für Solarthermieanlagen:
- Rechnung des Installateurs (bei verschiedenen alle Rechnungen)
- Rechnungen von eigenbeschafften Bestandteilen (sofern Teile der Solarthermieanlage selbstständig gekauft wurden)
- Foto der installierten Solarthermieanlage
- ggf. fehlende Dokumente bei der Antragstellung (diese wurden in dem Zuwendungsbescheid aufgelistet)
Für Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerke):
- Kaufbeleg oder Rechnung
- Foto des installierten Balkonkraftwerks
- Nachweis der Anlagenanmeldung im Marktstammdatenregister (Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr nötig)
- ggf. fehlende Dokumente bei der Antragstellung (diese wurden in dem Zuwendungsbescheid aufgelistet)
Die erforderlichen Nachweisdokumente sind unter Angabe des Aktenzeichens im Serviceportal der Stadt Löhne unter dem Punkt Verwendungsnachweis oder alternativ per Mail an p.hottenrott@loehne.de einzureichen. Das erforderliche Aktenzeichen finden Sie auf Ihrem Zuwendungsbescheid und hat die Form "61-2023.... - SF...".
Achtung: Durch die Umstellung des Serviceportals vom Servicekonto NRW auf Bund ID, kann es zu Problemen bei der Anmeldung mit den bereits vorhandenen Anmeldedaten kommen. Bei Problemen hierzu und bei allgemeinen Fragen, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an Herrn Hottenrott über die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten!
Für die Anmeldung Ihrer festinstallierten Photovoltaikanlage oder Ihres Balkonkraftwerks im Markstammdatenregister können Sie folgenden Link nutzen:
Anmeldung Markstammdatenregister
Für Informationen zur Anmeldung Ihrer festinstallierten Photovoltaikanlage bei dem Netzbetreiber können Sie folgenden Link nutzen:
Informationen zur Anmeldung bei dem Netzbetreiber
61 Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 61.2 Umwelt und Klimaschutz
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Fax:
05732 100-9373
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Philipp Hottenrott
Sachgebietsleitung Umwelt und Klimaschutz; Klimaschutzmanager- Telefon:
- 05732 100-348
- E-Mail:
- p.hottenrott@loehne.de