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Namensänderung beantragen (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

Vorname und Familiennamen sind wichtig. Mit ihnen kann man die Identität von Personen nachweisen und zuordnen. Deshalb ist eine Namensänderung nur dann möglich, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt.

Das private Interesse, seinen Namen zu ändern, muss also schwerwiegender sein als das öffentliche Interesse, den bisherigen Namen beizubehalten.

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Namensänderung; Namensänderung beantragen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

  • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Kreis Herford