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Einbürgerung: Deutsche Staatsangehörigkeit erhalten
Kurzbeschreibung
Personen, die in Deutschland leben, jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, haben die Möglichkeit, diese durch Einbürgerung zu erlangen. Eine Einbürgerung bietet Sicherheit sowie rechtliche und politische Gleichstellung. Sie ermöglicht es auch, das politische und gesellschaftliche Leben aktiv mitzugestalten.
Durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie eine Vielzahl von Rechten:
- Allgemeines Wahlrecht
- Erlangung der sog. Deutschengrundrechte
- EU-Bürgerschaft
- Gesicherter Aufenthalt
- Zugang zu allen Berufen
- Gewinn an Reisefreiheit
- Staatlicher Schutz
Die grundsätzliche Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Service-
portalseite mit weiteren Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier:
Einbürgerung; Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen - Serviceportal Kreis Herford
Falls Ihr Wohnsitz in Löhne ist, können Sie Ihren Einbürgerungsantrag auch bei dem Löhner Standesamt abgeben. Hierfür ist ein Termin erforderlich:
Stadt Löhne Terminvereinbarung - Einbürgerungen (termine-reservieren.de)
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Die Einbürgerung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie zunächst den kostenlosen Quick-Check (siehe rechte Spalte "Onlinedienstleistung") nutzen. Unter der Rubrik „Voraussetzungen“ sind die jeweiligen Einbürgerungsvoraussetzungen aufgeführt.
Sie können die Einbürgerung über das Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. Sofern Sie den Antrag über das Standesamt Ihres Wohnortes stellen, dann können Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Standesamt abgeben. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford weitergeleitet.
Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss den Antrag eigenständig stellen.
Minderjährige Kinder können zusammen mit mindestens einem Elternteil, welches die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, miteingebürgert werden. Zur Beantragung der Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Personen (in der Regel die Eltern) zustimmen.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten!
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Aufenthaltsgesetz (AufentG)
- Freizügigkeitsgesetz EU (FreizügG/EU)
- Asylverfahrensgesetz (AsylG)
- Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)
- internationale Verträge und Abkommen
- Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen (TIntG NRW)
Siehe Einbürgerung; Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen - Serviceportal Kreis Herford
- Antrag auf Einbürgerung
- Unterlagenliste
- Merkblatt Datenübermittlung Sozialdaten
- weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen angefordert
Kreis Herford
Die Einbürgerung ist grundsätzlich unbefristet.
Die Einbürgerung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8, 9 oder 10 des Staatsangehörigkeitsgesetztes (StAG). Die gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller*innen.
Eine Einbürgerung setzt nach aktueller Rechtslage grundsätzlich voraus, dass
- Sie seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben
- Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit nachgewiesen sind
- Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen selbst finanzieren, also keine Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe beziehen
- Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen,
- Sie ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland haben (Einbürgerungstest),
- Sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen (Loyalitätserklärung)
- Sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen
- Sie nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind
- Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit bzw. Ihre Staatsangehörigkeiten aufgeben oder verlieren
Hinweis:
Nach aktueller Rechtslage ist eine Mehrstaatigkeit noch nicht möglich. Die bevorstehende Reform sieht eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor. Das neue Gesetz muss nun verkündet, also im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung steht noch nicht fest. Es ist beschlossen worden, dass das Gesetz 3 Monate nach Verkündung in Kraft tritt. Neue Regelungen sind also beschlossen, gelten aber derzeit noch nicht.
Weiterer Verlauf nach Antragstellung
Nachdem Ihr Antrag (analog) bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung sowie Informationen zur Gebührenerhebung.
Alle Anträge werden einer einzelfallgerechten Prüfung unterzogen. Dies bedeutet, dass jeder Antrag individuell geprüft wird, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.
Wird über Ihren Antrag positiv entschieden, dann erhalten Sie eine Einladung zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Danach können Sie in dem für Sie zuständigen Bürgerbüro deutsche Pass- und Ausweisdokumente beantragen.
Sollten Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Für das Einbürgerungsverfahren fallen Verwaltungsgebühren an. Die Gebührenbemessung erfolgt nach § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der derzeit gültigen Fassung.
Die Gebühr beträgt zurzeit:
- für volljährige Antragsteller*innen je 255 €,
- für Antragsteller*innen die das 16. Lebensjahr erreicht haben, wenn der Antrag ohne die Eltern gestellt wird, je 255 €,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder je 51 €.
Bei der Einreichung des Antrags ist ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Sie erhalten hierzu nach Eingang Ihres Antrags eine schriftliche Mitteilung. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr auch im Falle einer Ablehnung des Antrags fällig wird. Im Falle einer Rücknahme des Antrags kann ein Teil der Gebühren erstattet werden
Die jeweilige Gebühr ist im Rahmen der Einbürgerung beim Kreis Herford zu entrichten.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)
-
- Wittekindstraße 7
- 32051 Herford
-
- 32.2 Standesamt
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-535 - Fax:
05732 100-9284 - E-Mail:
standesamt@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05221 13-2665
Weiterführende Informationen
- Webseite Einbürgerung; Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen (Serviceportal Kreis Herford)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Aufenthaltsgesetz (AufentG)
- Freizügigkeitsgesetz EU (FreizügG/EU)
- Asylgesetz (AsylG)
- Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen (TIntG NRW)
- Informationen des kommunalen Integrationsmanagements (KIM)
- Der Einbürgerungstest (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)