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Gewerbezentralregister für juristische Personen

Online-Service

Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen kann bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes beantragt werden. Wird eine Auskunft über eine Firma gewünscht, muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss für die Firma vertretungsberechtigt sein.

Die Gebühr dafür beträgt 13,00 €, die Auskunft wird vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- per Post entweder an den Antragsteller oder an die Empfängeradresse einer Behörde gesandt.

Das Bundesamt für Justiz hat einen Flyer zur Vorgehensweise bei der Online-Antragstellung bereitgestellt, siehe Rubrik "Downloads".

§ 150 Gewerbeordnung (GewO)

  • persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
  • Handelsregisterauszug

32 Sicherheit und Ordnung

Gemäß Tarifstelle 1132 Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 13,00 Euro für eine Auskunft nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung.