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Kinder schützen und Kindeswohlgefährdung einschätzen

Beratung

Kurzbeschreibung

Der Schwerpunkt der Fachstelle Kinderschutz liegt nicht in der direkten Abwehr von Kindeswohlgefährdungen, sondern in verschiedenen präventiven Bausteinen die miteinander wirken und verzahnt werden sollen.

Wichtige Voraussetzungen für einen gelingenden und ganzheitlichen Kinderschutz sind frühzeitige Unterstützung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie eine gute Kooperation, Kommunikation und Prävention aller Systeme, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Die Beratung und Begleitung von Fachkräften, Berufsgeheimnisträgern und Berufsgeheimnisträgerinnen bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung, ist ein Aufgabenfeld der Fachstelle Kinderschutz. Durch eine anonymisierte Beratung können Anzeichen eingeordnet werden und kann die Frage geklärt werden, ob eine wirkliche Gefährdung vorliegt.

Zudem koordiniert die Fachstelle das Netzwerk Kinderschutz. Damit wird ein verbesserter Austausch insbesondere zwischen den Akteurinnen und Akteuren des interdisziplinären Kinderschutzes geschaffen.

Beschreibung

Was ist Kindeswohlgefährdung (KWG)?

Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder in ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung gegenwärtig gefährdet sind bzw. wenn Verletzungen und Schädigungen des Kindeswohls bereits eingetreten sind und die schädigenden Einflüsse fortdauern. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die Grundbedürfnisse des Kindes in einem erheblichen Umfang vernachlässigt werden durch elterliches Fehlverhalten bzw. Unterlassen angemessener Fürsorge oder durch das Verhalten Dritter. Dies kann gegeben sein, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden (vgl. § 1666 Abs. 1 BGB).

Es gibt verschiedene Formen von KWG, Kindesvernachlässigung, Körperliche Kindesmisshandlung, Seelische Kindesmisshandlung und Sexueller Missbrauch.

Angebote der Fachstelle Kinderschutz

Anonymisierte Beratungen von Ärzt*innen, Lehrkräften, Psycholog*innen, Berater*innen, Erzieher*innen sowie anderen Personen, die mit Schutzbedürftigen arbeiten

  • Erkennen, Beurteilen und Einordnen von Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung
  • Vorbereitung von Elterngesprächen
  • Teamabsprachen, weiteres Vorgehen

Interdisziplinäres Netzwerk zum (präventiven) Kinderschutz

  • strukturelle Vernetzung der mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen im Jugendamtsbezirk, Austauschtreffen zwischen Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft, Frühe Hilfen, Jugendhilfe, u.a.
  • Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch und § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
  • Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und die Übermittlung von Informationen gemäß § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
  • Fortbildungen im Kinderschutz
  • systemübergreifende Fallkonferenzen

Schulungen im Kinderschutz

  • Fortbildungsveranstaltungen für Haupt- und Ehrenamtliche zu Kindeswohlgefährdung und Handlungsabläufen, Dokumentation und Achtsamkeit im Kinderschutz, Rollen und Aufgaben, gesetzliche Grundlagen, Risikoeinschätzung, Ressourcenbewertung, Schutzauftrag im Jugendamt u.v.m.

Kinderschutzkonzepte

  • Begleitung bei der Erstellung von Schutzkonzepten (Schulen, Kitas, freie Träger, u.a.)

Öffentlichkeitsarbeit

  • Das Netzwerk informiert die Öffentlichkeit über Verfahren, Strukturen und Ansprechpersonen im Kinderschutz

  • § 27 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Hilfe zur Erziehung
  • § 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • § 8b SGB VIII - Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die erforderlichen Unterlagen werden im einem persönlichen Beratungsgespräch besprochen.

51 Kinder, Jugend, Familie

Die Beratungsleistungen sind für Sie kostenfrei.