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Gleichstellung - Chancengleichheit für Frauen und Männer

Beratung

Kurzbeschreibung

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung
  • erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen durch
  • arbeitet mit vergleichbaren Stellen und Netzwerken auf Landes-, Bundes- und Kreisebene zusammen
  • gibt Hilfen für Rat suchende Frauen, Männer und diverse Menschen

Beschreibung

Das Ziel als Gleichstellungsstelle ist es, geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in den verschiedenen Gesellschaftsbereichen entgegenzuwirken und Diskriminierungen wegen des Geschlechts zu verhindern.

Dazu beteiligen wir uns an gesellschaftspolitischen Diskussionen, informieren über noch bestehende Ungleichheiten, erarbeiten regionale Lösungen in örtlichen Initiativen und setzen uns für Fraueninteressen ein.

Die Grundlage für die Gleichstellungsarbeit in den Kommunen ist der in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz formulierte Auftrag: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Gemäß § 5 der Gemeindeordnung NRW ist dieser Verfassungsauftrag eine Pflichtaufgabe der Kommunen: In kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sowie in kreisfreien Städten sind hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftrage zu bestellen.

Wir gestalten unsere Arbeit in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Interessengruppen und realisieren gemeinsame Projekte.

Gerne stellen wir Ihnen Informationsmaterialien, Broschüren und Publikationen zu diversen Themen bereit oder bieten Ihnen Unterstützung bei Ihrer Recherche an. Für persönliche Informationen und Beratungsgespräche oder für Hinweise auf andere Fachberatungsstellen steht Ihnen die Gleichstellungsstelle ebenfalls gerne zur Verfügung.

  • Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz
  • § 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  • Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG NRW)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Gleichstellungsstelle

Bei Herausforderungen und Problemen aller Art, wie zum Beispiel Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Diskriminierung, häusliche Gewalt und anderen Themen ist die Gleichstellungsbeauftragte Monika Lüpke Ihre erste Anlaufstelle. Hier können Sie ihre Anliegen vorbringen und es werden gegebenenfalls Kontakte zu Fachberatungsstellen hergestellt.

Unser Anliegen ist es, die Interessen der Frauen und Mädchen in Löhne zu ermitteln, transparent zu machen und aktiv zu unterstützen. Dazu werden Löhnerinnen mit Engagement ermutigt Impulse zu geben, Ideen weiterzuentwickeln und zusammen Projekte zu entwickeln.

Durch die Vermittlung und Bündelung der Interessen von Löhnerinnen sind bereits viele Projekte entwickelt worden, beispielsweise:

  • Zeit für Mitmenschen
  • Löhner Frauenforum
  • Internationale Frauengruppe
  • Unternehmerinnenbörse (2008)
  • Autorinnentreff Löhne
  • Löhnerin des Jahres
  • Flohmarkt „Von Frau zu Frau“

Die Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht.