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Jugendleiter|in-Schulung / Juleica

externer Service

Kurzbeschreibung

Online-Antrag "juleica" für Jugendleiter und Jugendleiterinnen

Juleica

Das Online-Portal rund um die Jugendleiter/in Card "Juleica" bietet neben einem Online-Antrag auch zahlreiche Informationen für Jugendleiter, Jugendleiterinnen sowie für die Träger.

Beschreibung

Willst du oder wollen Sie eine Jugendgruppe leiten? Für diese verantwortungsvolle Aufgabe wird eine Qualifikation, die Ausbildung zur Jugendleiterin bzw. zum Jugendleiter benötigt. Die Stadt Löhne bietet eine solche in Kooperation mit der Stadt Bad Oeynhausen jährlich einmal an.

Diese Schulung ist eine der Voraussetzungen für den Erwerb der bundesweit gültigen Jugendleiter|in-Card (Juleica). Sie ist ein polizeilich anerkanntes Personaldokument und bietet bundesweit Vergünstigungen für Ehrenamtsträger und Ehrenamtsträgerinnen an (siehe hierzu www.juleica.de

Was genau ist die Juleica - Jugendleiter|in-Card?

Die Juleica ist eine Ausweis-Card, die einerseits die qualifizierte Ausbildung zur pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gegenüber Erziehungsberechtigten und Trägern der Jugendhilfe und andererseits den praktischen ehrenamtlichen Einsatzes belegt.

Für wen ist die Juleica?

Wenn Sie

  1. die Jugendleiter|in-Schulung erfolgreich abschließen
  2. für einen Ehrenamtsträger ehrenamtlich arbeiten und
  3. einen Erste-Hilfe Kurs absolvieren

dann können Sie die Juleica online beantragen. Die Juleica ist drei Jahre gültig. Sie kann jedoch bei Fortsetzung der ehrenamtlichen Arbeit immer wieder für weitere drei weitere Jahre verlängern werden. Hierfür ist es notwendig, dass Sie sich in Kursen mit einer Dauer von mindestens 8 Stunden in Ihrer ehrenamtlichen Arbeit weiter fortbilden.

Auch von freien Trägern werden Jugendleiter|in-Schulungen und Auffrischungsschulungen angeboten.

51 Jugendarbeit

Teilweise fallen Kosten an. Diese können Sie der "Satzung über Teilnahmebeträge und Nutzungsentgelte für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit des Jugendamtes der Stadt Löhne" entnehmen, siehe Rubriken "Downloads" und "weiterführende Links".