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Archivgut Einsicht erhalten

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Kurzbeschreibung

Das Stadtarchiv ist eine zentrale Anlaufstelle für Löhner Stadt-, Lokal- und Regionalgeschichte. Es gibt umfangreiche Archivbestände zur 1969 gegründeten Stadt Löhne sowie den ehemaligen Ämtern Löhne (1943-1968), Gohfeld-Mennighüffen (1843-1943) und dem ehemaligen Verwaltungsbezirk Quernheim-Mennighüffen (1816-1843). Auch wichtige lokal- und regionalgeschichtliche Sammlungen zum Gutsbezirk Haus Beck, zu Hofstätten, Kirchen und religiösen Glaubensgemeinschaften, Schulen, Vereinen, Verbänden, Firmen, Parteien sowie der Lokalpresse sind zugänglich. Topografische Karten und Pläne, Bildmaterialien, Foto- und Filmaufnahmen sowie die Archivbibliothek können vor Ort eingesehen werden. Bei Fragen rund um das Thema Familienforschung wird gerne Unterstützung angeboten.

Beschreibung

Das Stadtarchiv Löhne erfüllt eine gesetzliche Aufgabe. Es ist das „Gedächtnis der Stadt“. Hier werden Unterlagen aus der Stadtverwaltung Löhne, aus den ehemals selbständigen Gemeinden, von bürgerschaftlichen Vereinigungen, Firmen und Privatpersonen verwahrt.

Das Stadtarchiv Löhne arbeitet eng mit dem Landesarchiv Nordrhein-Westfalen und dem Kreisarchiv Herford zusammen. 

Die Unterlagen des Stadtarchivs Löhne können während der Öffnungszeiten im Lesesaal eingesehen werden.

 

Archivbibliothek: in der Online-Bibliothek können Sie einige Publikationen finden. Hierfür in der "Mediensuche" der Online-Bibliothek die Zweigstelle "Archiv" auswählen

Über die Löhner Archivbestände können Sie sich per Archivgut finden (Archive in NRW) vorab informieren. Die Archivgutsuche befindet sich allerdings noch im Aufbau, siehe auch die Direktlinks zu den Akten des Verwaltungsbezirks Quernheim-Mennighüffen (1816-1843) und des Doppelamtes Gohfeld-Mennighüffen (1843-1930), zum Gutsarchiv Haus Beck (1523-1880), und zum Personenstandsregister (Standesamt) (ab 1874).

Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW)

41 Stadtarchiv

Die Benutzung des Archivs ist für Sie grundsätzlich kostenfrei.

Wir bieten jedoch auch kostenpflichtige Dienstleistungen an, die Gebühren dafür können Sie der angefügten Benutzungsordnung und Verwaltungsgebührensatzung entnehmen.