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Bauleitplanung Öffentlichkeitsbeteiligungen

Online-Service

Kurzbeschreibung

Die Bebauungspläne stellen die geplante städtebauliche Entwicklung für Bereiche des Stadtgebietes Löhne dar und bauen auf dem Flächennutzungsplan auf. Auf der verlinkten Seite können Sie sich frühzeitig über die Planungsabsichten informieren und während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung über die dortigen Online-Formulare Stellungnahmen zu diesen Planungen abgeben.

Weitere aktuelle Änderungen, die sich noch im Verfahren befinden, sind auf der verlinkten Webseite unter der Rubrik "Bauleitpläne im Verfahren" einzusehen.

Beschreibung

Auf kommunaler Ebene wird die Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) festgelegt. Zudem gibt es die Planfeststellung, die ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen ist.

Neben der Beteiligung an Planungsverfahren zur Bauleitplanung und Planfeststellung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Einsicht von rechtskräftigen und festgestellten Plänen bzw. Planfeststellungsbeschlüssen.

Ein Bebauungsplan ist eine Satzung (Ortsgesetz) und regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken sowie die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
 
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert.
 
Gegenstand der Information sind
  • die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
  • mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und
  • voraussichtliche Auswirkungen der Planung.
Über das Online-Formular können Sie Stellungnahmen zu dieser Planung abgeben.
 
Öffentliche Auslegung
 
Während der öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Löhne öffentlich ausgelegt.
 
Während der öffentlichen Auslegung kann jede Person Stellungnahmen vorbringen. Über das Online-Formular können Sie Stellungnahmen zu dieser Planung abgeben.

Anträge und Stellungnahmen können formlos gestellt werden. Wichtig sind Name, Anschrift und Unterschrift.

  • §§ 3 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
  • Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV)

61 Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz