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Personalausweis Ausstellung und Änderung
Kurzbeschreibung
Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder und jede Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapieres sein. Für den Aufenthalt in Deutschland und im europäischen Ausland genügt ein Personalausweis. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Wochen.
Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.
- Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig.
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. (Gilt auch für Kinder und Jugendliche)
Bereitliegende Ausweisdokumente können während der Öffnungszeiten des Rathauses im Bürgerbüro ohne Termin abgeholt werden.
Beschreibung
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, die digital erfasst wird, notwendig.
Fingerabdrücke sind seit dem 02.08.2021 PFLICHT!
Grundsätzlich kann man ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis selbst beantragen.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit von Personalausweisen
6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) bzw. am PC, Tablet oder Smartphone mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen.
Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.
Braille-Aufkleber:
Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig die Unterscheidung von Personalausweisen, eAT oder eID-Karten von anderen Karten, z.B. im Portemonnaie, erleichtern.
Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen.
Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Ausstellung eines Personalausweises - § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Gültigkeitsdauer - § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Gebühren - § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
- Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- bei minderjährigen Personen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
- gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)
(Anforderungen an das Lichtbild: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Wichtig bei Personalausweisen für minderjährige Personen:
- Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Jugendlichen ist zwingend erforderlich!
- Unterschriftspflicht des Jugendlichen
- Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei Antragstellung vorzulegen (siehe Formular-Assistent in der Rubrik "Onlinedienstleistungen")
32 Bürgerbüro
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
In der Wartezone des Bürgerbüros haben Sie die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten vor Ort zu machen. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, planen Sie Ihren Besuch etwa 10-15 Minuten vor Ihrem Termin, um diesen Service nutzen zu können. Die Bilder werden online an den Sachbearbeiter übermittelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6,00 Euro, ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht.
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitzubringen.
Benutzung des Terminals für Kinder ab 6 Jahren empfohlen!
Personalausweis verloren / Personalausweis wiedergefunden
Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".
Gemäß § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für
- einen Personalausweis an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 37,00 Euro
- einen Personalausweis an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 22,80 Euro
- einen vorläufigen Personalausweis in Höhe von 10,00 Euro
- einen Ersatz-Personalausweis in Höhe von 10,00 Euro
Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist für Sie kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 32.2 Bürgerbüro
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-123 - Fax:
05732 100-9284 - E-Mail:
buergerservice@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05732 100-123
- E-Mail:
- buergerservice@loehne.de