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Gewerbe-Ummeldung

Online-Terminvergabe Online-Service

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein Gewerbe ummelden oder eine Änderung Ihres Gewerbes mitteilen?

Das können Sie einfach online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) erledigen; siehe Rubrik "Onlinedienstleistungen", dann im WSP.NRW: Online-Anträge "Gewerbeummeldung" bzw. "Änderungsmitteilung Gewerbemeldung"

Beschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert oder erweitert wird.

Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

  • Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Löhne
  • Erweiterung oder Änderung von Tätigkeiten
  • Änderung des Firmennamens

Eine Änderungsmitteilung kann ausschließlich dann gestellt werden, wenn kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) vorliegt. Dies könnten z.B. sein:

  • die Namensänderung des bzw. der Gewerbetreibenden,
  • die Änderung der Privatanschrift des bzw. der Gewerbetreibenden,
  • eine Änderung in der Geschäftsführung.

Die erforderliche Gewerbeanzeige bzw. Änderungsmitteilung können Sie auch online erledigen.

Nutzen Sie hierfür bitte den weiterführenden Link zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO)

Die Gewerbeummeldung kann wie folgt vorgenommen werden:

  • online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
  • persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes

32 Sicherheit und Ordnung

Gemäß Tarifstelle 10.1.1.2 ff. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren für Gewerbeanzeigen von natürlichen Personen in Höhe von 26,00 Euro.

Wird das Gewerbe für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Grundgebühr 33,00 Euro. Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertreter*innen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13,00 Euro pro Person zusätzlich).