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Wahlhelfer Anmeldung

Online-Terminvergabe Online-Service

Kurzbeschreibung

Meldung als wahlhelfende Person für Wahlen oder Abstimmungen

Beschreibung

Es finden Wahlen oder Abstimmungen statt und Sie möchten helfen?

Eine freiwillige Anmeldung für dieses Ehrenamt ist ganz einfach. Füllen Sie lediglich das Online-Formular aus und klicken anschließend auf "Einreichen". Sie erhalten daraufhin eine automatisch Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung. Einzelheiten zu Schulungen für wahlhelfende Personen und Ihrem Einsatz am Wahltag erhalten Sie über das Berufungsschreiben, welches zeitnah vor einer Wahl versendet wird. Bevor Sie die Anmeldung absenden, überprüfen Sie bitte alle Angaben und machen sich gegebenenfalls für Ihre Unterlagen einen Ausdruck.

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits als Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer tätig waren und sich nun auch für die nächste Wahl melden möchten, dann teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder per E-Mail an wahlamt@loehne.de mit.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit zahlt die Stadt Löhne ein Erfrischungsgeld, die Höhe kann von Wahl zu Wahl variieren. 

Wahlgesetze

  • Europäisches Wahlgesetz (EuWG),
  • Europawahlordnung (EuWO),
  • Bundeswahlgesetz (BWG),
  • Bundeswahlordnung (BWO),
  • Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW),
  • Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWO NRW),
  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW),
  • Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW),
  • Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW),
  • Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlO NRW)

Die Anmeldung kann formlos vorgenommen werden; Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder Online-Formular - eventuell mit Wünschen bezüglich Einsatzort oder Funktion - melden.

32 Sicherheit und Ordnung

Sie müssen für die entsprechende Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt sein.

Das Einreichen von Wahlhelfenden-Meldungen ist für Sie kostenfrei.