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Ortsrecht der Stadt Löhne
Beschreibung
Jede Stadt und Gemeinde hat das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Satzungen sind Gesetze im materiellen, nicht aber im formellen Sinn, denn sie werden nicht von einem Bundes- oder Landesparlament, sondern vom Stadt- bzw. Gemeinderat als Verwaltungsorgan erlassen. In der Normenpyramide stehen Satzungen unter den Landesgesetzen.
Eine Übersicht über das vollständige und aktuelle Ortsrecht der Stadt Löhne sowie Links zum Download jeder einzelnen Satzung finden Sie über den Link "Webseite Ortsrecht Löhne" auf dieser Seite.
13 Pressestelle, Kommunikation, Ratsangelegenheiten
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