BIS: Suche und Detail

Fundsachen suchen / Verlust melden

Online-Terminvergabe Online-Service

Kurzbeschreibung

Verlust eines Objektes melden und die gefundenen Objekte sichten

Beschreibung

FUNDBÜRO

Handtasche auf einer Bank. Foto: Pixabay



SIE HABEN ETWAS VERLOREN?

Sie können telefonisch oder per E-Mail erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben.

Den Verlust eines Gegenstandes können Sie auch mit dem Online-Formular "Verlustanzeige" mitteilen.

Noch einfacher geht es mit unserer Online-Suche im FunduS-Portal. Hierzu müssen Sie die Sache oder das Tier beschreiben und uns den Tag und möglichst auch Ort des Verlustes nennen.
Oftmals lohnt es sich auch nach längerer Zeit noch einmal nachzufragen!

Sollte ein Fundgegenstand dem Verlierer bzw. der Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir diese Person umgehend.

 

WO WERDEN DIE FUNDSACHEN AUFBEWAHRT?

  • Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Kleintiere werden vom Tierschutzverein  Vlotho u.U. e.V. (Tierheim Eichenhof) aufgenommen und von dort weiter vermittelt. Sie erreichen das Tierheim unter 05733 / 5665. Hierhin wenden Sie sich bitte auch, wenn Sie ein Tier im Stadtgebiet Löhne gefunden haben.

  • Sonstige Fundgegenstände wie Schlüssel, Portemonnaies, Regenschirme, Taschen, Handys, Uhren, Schmuck, Brillen werden im Fundbüro/Bürgerbüro sicher verwahrt.

 

ANSPRÜCHE DES FINDERS / DER FINDERIN

Der Finder bzw. die Finderin hat generell Ansprüche auf:

  • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der oder die Verlierende nicht bekannt wurde,

  • den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro,

  • den Ersatz seiner bzw. ihrer etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn Transportkosten nachgewiesen werden können.

Finder und Finderinnen, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist  über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb von vier Wochen abzuholen.  

Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Stadt Löhne über.

Sollte der Fundgegenstand einem Verlierer bzw. einer Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir diese Person umgehend.

§§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

32 Bürgerbüro

Die Meldung eines Verlustes sowie die Nutzung des FunduS-Portals sind für Sie kostenfrei. Ansprüche des Finders bzw. der Finderin siehe oben.