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Unterbringung obdachloser Personen und ausländischer Flüchtlinge

Beratung

Beschreibung

Die Stadt Löhne unterhält zur vorübergehenden und nicht dauerhaften Unterbringung obdachloser Personen sowie ausländischer Flüchtlinge Notunterkünfte.

Bei drohender Obdachlosigkeit (z.B. nach Kündigung Ihrer bisherigen Wohnung) wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle, siehe auch die Dienstleistung Wohnungsnotfälle Beratung - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de).

Sollte die Obdachlosigkeit bereits eingetreten sein, kommt eine vorübergehenden Unterbringung in einer Notunterkunft in Betracht. Wenden Sie sich hierfür an die Stelle "Unterbringung / Verwaltung der Unterkünfte", siehe Rubrik "zuständige Stelle".
 

  • § 14 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) - Gefahrenabwehr
  • Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG NRW)
  • Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangsheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) in der Stadt Löhne

50 Soziales

Die Stadt Löhne erhebt für die Benutzung der von ihr errichteten, angemieteten und unterhaltenen Unterkünfte Benutzungsgebühren. Gebührenpflichtig sind die Benutzer der Unterkünfte.

Die Benutzungsgebühr für die Unterkünfte beträgt ab 01.01.2024 monatlich 271,59 € pro Person/Belegungsplatz.

Siehe auch §§ 4 und 5 der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber, Obdachlose und Spätaussiedler in der Stadt Löhne