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Feuerwehr / Brandschutz

Kurzbeschreibung

Die Stadt Löhne verfügt für den Brandschutz über eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlicher Feuer- und Rettungswache.

Der Kreis Herford als Träger des Rettungsdienstes hat im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegt, dass die Stadt Löhne Träger einer Rettungswache ist.

Die ehrenamtlichen Feuerwehrleute sind in 4 Löschgruppen – Löhne-Ort, Mennighüffen, Obernbeck und Löhne-Bahnhof- sowie in dem Löschzug Gohfeld Wittel organisiert. 

Die Feuer- und Rettungswache erreichen Sie über die Telefonnummer 05732 9423-640, in Notfällen erreichen Sie über die Telefonnummer 112 die Leitstelle. 

Beschreibung

Feuerwehrmann

  • Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW)
  • Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Löhne

32 Sicherheit und Ordnung

Die Meldung von Bränden, Brandverdachten und Brandgefahren und anderen Hilfeleistungen sind für Sie kostenfrei.

Gemäß § 52 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Die Einsätze im Rahmen der den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, sofern nicht in Absatz 2 etwas anderes bestimmt ist.

Gemäß §§ 1 - 10 der „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Löhne“ vom 20.04.2016 in Verbindung mit dem § 52 Absatz 2 BHKG kann die Stadt Löhne Ersatz der ihr durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen. Eine abschließende Auflistung der Einsatzszenarien ist wortgleich in der Satzung und dem § 52 Absatz 2 BHKG genannt.