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Ordnungswidrigkeiten klären
Kurzbeschreibung
Klärung von Ordnungswidrigkeiten, Anhörungen und Bußgeldbescheiden
Beschreibung
Wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit (falsches Parken, Geschwindigkeitsüberschreitung) oder allgemeine Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel Verstöße gegen den Immissionsschutz oder das Abfallrecht), vorgeworfen wird, erhalten Sie zunächst ein Schreiben, in dem der Vorwurf konkret dargestellt wird.
Es kann sich dabei um eine Verwarnung (bei deren Anerkennung durch fristgemäße Zahlung das Verfahren abgeschlossen wird) oder eine Anhörung handeln. In beiden Fällen haben Sie auch die Möglichkeit sich zu dem Vorwurf zu äußern.
Die Bußgeldstelle entscheidet, gegebenenfalls unter Berücksichtigung Ihrer Angaben, ob gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen wird und in welcher Höhe ein Bußgeld festgesetzt wird.
Erst der Bußgeldbescheid eröffnet Ihnen die Möglichkeit, die Entscheidung der Bußgeldstelle in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen, indem Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen.
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- diverse Spezialgesetze, z.B. Immissionsschtzgesetze, Abfallgesetze
32 Sicherheit und Ordnung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen
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- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
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- Fax:
05732 100-9602 - E-Mail:
ordnungsamt@loehne.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Jens Bollhöfer
Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten- Telefon:
- 05732 100-278
- E-Mail:
- j.bollhoefer@loehne.de
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Herr Niklas Botterbusch
Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten- Telefon:
- 05732 100-372
- E-Mail:
- n.botterbusch@loehne.de
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Frau Silvia Kalakanis
Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten- Telefon:
- 05732 100-337
- E-Mail:
- s.kalakanis@loehne.de
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Frau Claudia Siekmann
Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten- Telefon:
- 05732 100-375
- E-Mail:
- c.siekmann@loehne.de