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Gewerberegisterauszug

Online-Terminvergabe

Beschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage erforderlich, bei der Sie bitte folgende Punkte beachten:

Für eine Grundauskunft (Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit) ist die Darlegung und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich.

Für eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: zum Beispiel Privatanschrift, Beginndatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (zum Beispiel durch Kopie der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung / Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen / gegebenenfalls Mahnbescheid

Wichtiger Hinweis:
Es handelt es sich hierbei nicht um den Gewerbezentralregisterauszug, welchen Sie beispielsweise für öffentliche Ausschreibungen benötigen. Informationen zu Gewerbezentralregisterauszügen für natürliche oder juristische Persoen erhalten Sie auf den entsprechenden Dienstleistungseiten, siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen".

  • § 14 Gewerbeordnung
  •  Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

Personalausweis oder Reisepass, eventuell Vertretungsvollmacht, Vorsprache nur persönlich

32 Sicherheit und Ordnung

Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.

Gemäß Tarifstelle 10.1.1.2.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren für Gewerberegisterauszüge in Höhe von 20,00 Euro.